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Jahrespressekonferenz des Presserats Bereits 1500 Beschwerden: Sensibilität der Leser wächst

Geschrieben am 28-10-2010

Berlin (ots) - Der Sprecher des Presserats, Bernd Hilder, und
Geschäftsführer Lutz Tillmanns informierten auf der
Jahrespressekonferenz des Deutschen Presserats am 28. Oktober 2010 in
Berlin u.a. über folgende Themen:

- Beschwerdearbeit im Fokus: weiter steigende Zahlen
- Pressefreiheitsgesetz
- Regulierung von Geo-Datendiensten
- Akkreditierungspraxis bei Großveranstaltungen

Leser regen sich

Die Zahl der Beschwerden steigt weiter an. Zum jetzigen Zeitpunkt
- Mitte Oktober - sind bereits 1500 Beschwerden beim Deutschen
Presserat eingegangen, so dass für das gesamte Jahr 2010 mit ca. 1600
Beschwerden zu rechnen ist. Dies ist eine weitere Steigerung um ca.
26% im Vergleich zum Jahr 2009. Damals verzeichnete der Presserat
bereits eine 74 %ige Steigerung der Beschwerden im Vergleich zum Jahr
2008. Ursache für die beiden außergewöhnlichen Jahre ist zum einen
die erweiterte Zuständigkeit des Presserats auch für
journalistisch-redaktionelle Online-Publikationen sowie die
Möglichkeit, sich online über ein Beschwerdeformular beim Presserat
zu beschweren. 2009 erreichten den Presserat insgesamt 1269
Beschwerden (2008: 729). In den Beschwerdeausschüssen des Presserats
wurden 2009 von den ehrenamtlichen Mitgliedern rund 44 % mehr
Beschwerden behandelt: insgesamt 422 (2008: 294). Für 2010 rechnet
der Presserat mit ca. 740 Beschwerden in den Ausschüssen.

Eine Analyse der eingehen Beschwerden 2009 und 2010 zeigt, dass
viele Leser das Online-Beschwerdeformular des Presserats nutzten, um
ihren Unmut zu äußern, auf Fehler und fehlende Sensibilität bei den
Redaktionen hinweisen - und sich selbstverständlich auch zu
beschweren. Auch wenn der Presserat in vielen Fällen nicht eingreifen
kann oder viele Beschwerden auch unbegründet sind, so ist das
Bedürfnis der Leser und User klar als Dialogaufforderung an die
Medien zu interpretieren, sich mit Qualitätsstandards
auseinanderzusetzen.

"Die Nutzer von journalistischen Produkten - egal ob gedruckt oder
im Internet - möchten offensichtlich mit den Redaktionen in Kontakt
treten und über die Inhalte diskutieren. Das veränderte
Nutzerverhalten, das sich in Kommentarfunktionen bei Artikeln, in der
erhöhten Kommunikation via soziale Netzwerke oder Twitter
widerspiegelt, führt dazu, dass die Nutzer sich in ethischen
Grenzfällen auch verstärkt an uns wenden" so Bernd Hilder, Sprecher
des Presserats heute in Berlin.

Dies wird insbesondere deutlich, wenn man sich die
Sammelbeschwerden anschaut, die den Presserat in den letzten zwei
Jahren erreicht haben. 2009 sind zum Amoklauf in Winnenden 81
Beschwerden eingegangen, 2010 zum April-Titelbild der Titanic 198 und
zur Loveparade-Berichterstattung insgesamt 245. Sowohl bei den
Beschwerden zur Titanic-Karikatur als auch bei der
Loveparade-Berichterstattung war deutlich zu sehen, dass sehr viele
Leser über soziale Netzwerke oder über kirchliche oder soziale
Portale von der Beschwerdemöglichkeit erfahren haben und diese dann
auch nutzten.

Die Beschwerdegegner haben sich seit der Online Zuständigkeit des
Presserats ebenfalls verändert. So sind bereits heute weitaus mehr
Beschwerden gegen Online-Medien eingegangen als gegen Printmedien.
Diese Zahlen muss man selbstverständlich auch vor dem Hintergrund
sehen, dass mittlerweile rund 70% der Beschwerden beim Presserat per
E-Mail bzw. über das Beschwerdeportal eingereicht werden. Hier wird
in der Regel dann auch per Link oder Screenshot auf den monierten
Beitrag hingewiesen.

Rechtspolitik

Pressefreiheitsgesetz

Der Presserat begrüßt die Entscheidung des Bundesrates vom 15.
Oktober 2010, das Pressefreiheitsgesetz passieren zu lassen. Die
Länderkammer schloss sich nicht den Bedenken ihres Rechtsausschusses
an, der das geplante Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit als
überflüssig erachtet hatte. Damit ist der Weg frei für die Lesung des
Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag. Mit seiner Entscheidung gegen
die Einwände des Rechtsausschusses haben die Ministerpräsidenten
grünes Licht für mehr Informantenschutz gegeben und die Rundfunk- und
Pressefreiheit in Deutschland gestärkt.

Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit (BR-Drs.
538/10) war im August 2010 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Die
Regelung zielt auf eine Entschärfung des § 353b des Strafgesetzbuches
ab. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Journalisten von
Staatsanwaltschaften allein deshalb der Beihilfe zum Geheimnisverrat
beschuldigt werden können, weil sie ihnen zugespieltes Material
veröffentlichen. Außerdem sollen Beschlagnahmen bei Medienangehörigen
nur noch möglich sein, wenn gegen sie ein dringender Tatverdacht
besteht.

Regulierung von Geo-Datendiensten

Zur Zeit ist die Diskussion über die Regulierung von
Geo-Datendiensten in vollem Gange. Der Deutsche Presserat erkennt
zwar keine Notwendigkeit zur Regulierung, spricht sich andererseits
aber auch nicht grundsätzlich gegen eine Regulierung für den Bereich
"Digitalisierung von Stadt und Land" aus. Sollte sich der Gesetzgeber
im Hinblick auf die gesellschaftspolitische Bedeutung des Themas zu
letzterem entschließen, muss die gesetzliche Bestimmung allerdings
vollumfänglich die Pressefreiheit sicherstellen. Das heißt, es muss
das Recht der Presse und des einzelnen Journalisten gewährleistet
bleiben, in der Öffentlichkeit frei fotografieren und filmen zu
dürfen.

In Rede steht ein Widerspruchsrecht bei der großräumigen Erfassung
von Grundstücken und Häuserfassaden und ihre Veröffentlichung im
Internet, übrigens nicht nur durch Google Street View. Sollte dieses
per Gesetz eingeführt werden, muss aus Sicht des Presserats die
bisherige Panoramafreiheit sichergestellt werden. Die
Panoramafreiheit (oder auch Straßenbildfreiheit) ist eine Schranke
des Urheberrechts, die es jedermann erlaubt, Kunstwerke, die von
öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiederzugeben,
ohne dafür die sonst erforderliche Genehmigung einholen zu müssen.
Dies betrifft sowohl das bloße Anfertigen etwa einer Fotografie als
auch ihre Veröffentlichung. Auf den ersten Blick geht es um das
Recht, in der Öffentlichkeit fotografieren zu dürfen. Es beruht auf
dem grundgesetzlich verbrieften Recht jedes einzelnen, sich aus
allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Wer dies
beschränkt, leitet das Ende der Informationsfreiheit ein.

Vor einer möglichen Regulierung ist deshalb an den Gesetzgeber zu
appellieren, die Rechte insbesondere der Bildjournalisten in vollem
Umfang zu wahren. Keinesfalls darf es zu einem allgemeinen
Fotografierverbot kommen, von dem auch Bildjournalisten betroffen
wären. Wenn der Gesetzgeber die Bürger vor der systematischen
bildlichen Erfassung von Häusern, Passanten und Straßenzügen, wie sie
von Google Street-View betrieben wird, schützen will, darf er nicht
ein vollständiges Fotografierverbot verhängen. Das wäre weder mit der
Pressefreiheit noch mit der freien Berufsausübung von
Bildjournalisten vereinbar. Der notwendige Persönlichkeitsschutz in
der Presse ist nach Auffassung des Presserats in den bereits
vorhandenen Gesetzen fest verankert.

Die Presse ist sich bei der Wahrnehmung der Pressefreiheit ihrer
Verantwortung im Umgang mit personenbezogenen Daten bewusst. Durch
den Deutschen Presserat als Institution der freiwilligen
Selbstregulierung nimmt sie diese im Grundgesetz garantierten
Freiheiten - Presse-, Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit -
in rechtspolitisch verantwortlicher Weise seit 1956 wahr. Für die
praktische journalistische Arbeit der Presse gilt der Pressekodex mit
seinen berufsethischen Grundsätzen. Insbesondere auf dem Gebiet des
hier einschlägigen Datenschutzrechts verfügt die Presse über die
Freiwillige Selbstkontrolle zum Redaktionsdatenschutz beim Presserat.
Diese Aktivitäten auf der Basis von § 41 Abs. 1 des
Bundesdatenschutzgesetzes verstehen sich als Selbstregulierung für
die gesamte redaktionelle Arbeit der Presse im Umgang mit
personenbezogenen Daten.

Bei der Berichterstattung verlangt der Pressekodex eine sensible
Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse einerseits und dem
Persönlichkeitsrecht von Betroffenen andererseits. Hiernach
entscheidet die Redaktion, ob und was sie veröffentlichen kann. In
diesem Zusammenhang sei noch ein Beispiel aus der Spruchpraxis des
Presserats genannt: Wegen eines Verstoßes gegen Persönlichkeitsrechte
wurde ein Online-Portal am 27. Mai d. J. öffentlich gerügt. Das
Portal berichtete über die Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens
in Solingen in der Wohnung seiner Eltern, nachdem das Kind dem Täter
selbst die Tür geöffnet habe. Unter dem Artikel wird ein Ausschnitt
aus Google-Maps mit dem Titel "Ort des Geschehens" abgebildet, der
den Tatort in einer bestimmten Straße in der Stadt markiert. Dem
Artikel beigestellt war ein Stadtplan, auf dem eine interaktive
Sprechblase mit der Aufschrift "Position o.k.? ja/nein" platziert
war, anhand dessen sich der Leser an der genauen Bestimmung des
Tatortes beteiligen konnte. Der Ausschuss sah darin eine eklatante
Verletzung von Persönlichkeitsrechten.

Als Eckpunkte für das weitere gesetzgeberische Vorgehen setzt der
Deutsche Presserat daher auf freiwillige Selbstregulierung. Für den
Bereich der nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung
grundgesetzlich besonders geschützten Betätigungen ist dieses das
verfassungsrechtlich einzig zulässige Regulierungssystem. Aus
gleichen Gründen wird eine regulierte Selbstregulierung hier als
nicht zielführend eingeschätzt.

Akkreditierungspraxis bei Großveranstaltungen Immer wieder haben
Journalisten mit Problemen bei der Akkreditierung zu
Großveranstaltungen zu kämpfen. Der häufigste Kritikpunkt ist die
Überprüfung von Journalisten durch die Sicherheitsbehörden und
Sportveranstaltungen. So geschehen etwa beim G 8-Gipfel in
Heiligendamm oder bei der Fußball-WM in Deutschland. Damit die Praxis
journalistenfreundlicher wird, hat der Deutsche Presserat als
Mitglied des Medienbündnisses gemeinsam mit DJV, ARD, ZDF, BDZV, VDZ,
dju in Verdi und VPRT Eckpunkte und Verfahrenskriterien zur
Akkreditierung erarbeitet. Diese lauten:

- Journalisten sind grundsätzlich, ggf. unter Beachtung des
medienspezifischen Diskriminierungsverbots, die beantragten
Akkreditierungen zu erteilen

- eine Zuverlässigkeitsüberprüfung im Einzelfall kommt nur in
Betracht, wenn die besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles
diese Überprüfung gebieten

- bei der Zuverlässigkeitsprüfung ist das Transparenzgebot als
Mindestanforderung zu beachten; die Sicherheitsbedenken sind dem
Journalist nach dem Grund der Erhebung, dem Stand der
Verarbeitung und dem insoweit erfolgten Abgleich mit den
genutzten Daten und Datenbanken mitzuteilen

- von mit der Prüfung befassten Polizeibehörden ist sicher zu
stellen, dass der Journalist einen rechtzeitig erreichbaren
Ansprechpartner genannt bekommt, um Rückfragen stellen zu können
und ggf. Akteneinsicht zu erhalten

- der Journalist muss Gelegenheit zur Stellungnahme zu den die
Sicherheitsbedenken begründenden Tatsachen erhalten

- die im Zusammenhang mit der Akkreditierung erhobenen Daten sind
unverzüglich nach Beendigung des Akkreditierungsverfahrens zu
löschen, die Akkreditierungsdaten nach Abschluss der
Veranstaltung

Diese Grundsätze sind inzwischen der Konferenz der Innenminister
der Länder, dem Deutschen Empfehlungen und dem Deutschen Skiverband
übermittelt worden. Ergebnisse stehen noch aus.

Veröffentlichungen des Presserats

Der Presserat hat in den vergangenen zwölf Monaten verschiedenen
Publikationen veröffentlicht. So ist vor wenigen Wochen der 4.
Tätigkeitsbericht zum Redaktionsdatenschutz erschienen und kann auf
der Homepage eingesehen und heruntergeladen werden. Das Jahrbuch des
Presserats mit dem Schwerpunktthema "Leserforen - Freiheit um jeden
Preis?" ist ebenfalls im September erschienen und kann bei der UVK
Verlagsgesellschaft (Koblenz), bestellt werden. Ein Leitfaden zur
Amokberichterstattung ist ebenfalls auf der Homepage des Presserats
abzurufen. Seit einigen Wochen ist auch eine Datenbank mit den Fällen
des Gremiums seit 1985 auf seiner Homepage veröffentlicht. Unter
www.presserat.de ist auf der Startseite links ein Button zu finden,
der direkt auf die Datenbank führt. Mit einer Suchmaske kann hier
nach einzelnen Fällen oder Fallgruppen gesucht werden. Neben einer
Volltextsuche gibt es auch die Möglichkeit, nach Beschwerden zu
einzelnen Ziffern des Pressekodex oder einzelnen Rügen,
Missbilligungen, Hinweisen und auch nach unbegründeten Beschwerden zu
suchen.

Ansprechpartner für die Presse: Lutz Tillmanns und Ella Wassink,
Tel. 030-367007-0

Originaltext: Deutscher Presserat
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/14918
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_14918.rss2

Pressekontakt:
Deutscher Presserat
Telefon: 030-367 00 7-0
Fax: 030-367 00 7-20
E-Mail: info@presserat.de


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