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Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer höchstrichterlich bestätigt

Geschrieben am 27-10-2010

Stuttgart / Mainz (ots) - Unabhängig von der konkreten Nutzung und
möglichen Verwendungsabsicht sind internetfähige Computer in Höhe der
Grundgebühr rundfunkgebührenpflichtig, wenn darüber hinaus keine
herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräte wie Radio oder Fernseher zum
Empfang bereitgehalten werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht
entschieden und damit die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte
von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bestätigt.

Der Vorsitzende der ARD, SWR-Intendant Peter Boudgoust, erklärte
hierzu: "Die Rundfunkanstalten sehen sich in ihrer Rechtsauffassung
bestätigt, dass die derzeit bestehende gesetzliche Regelung
rechtmäßig ist. Der direkte Appell des Gerichts an den Gesetzgeber,
die Entwicklung der Rundfunkfinanzierung sorgsam im Auge zu behalten,
unterstreicht aber nachdrücklich die Bedeutung der gerade von den
Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten getroffenen
Entscheidung für eine Reform ab 2013." Markus Schächter, Intendant
des ZDF, sagte: "Das Urteil ist eine wichtige klarstellende
Grundsatzentscheidung, auch wenn die internetfähigen Geräte für die
allermeisten Menschen nicht gesondert gebührenpflichtig sind, sondern
schon von der Rundfunkgebühr für ein herkömmliches Fernseh- oder
Radiogerät mit erfasst werden. Um Streitigkeiten dieser Art künftig
aber ganz zu vermeiden, ist es wichtig, dass die von den
Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten geplante Reform der
Rundfunkfinanzierung ab Januar 2013 umgesetzt wird. Dann geht es
nicht mehr um die manchmal schwierig zu klärende Frage, ob, welche
und wie viele Geräte zum Empfang bereit gehalten werden, sondern es
gilt der einfache Grundsatz, dass jede Wohnung und Betriebsstätte
beitragspflichtig wird."

Vom geplanten Rundfunkbeitrag erhoffen sich die
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten insgesamt ein
transparenteres und gerechteres Finanzierungssystem. Damit wäre nicht
nur die technisch überholte Unterscheidung zwischen herkömmlichen und
neuartigen Rundfunkgeräten geklärt. Auch die heutige
Mehrfachgebührenpflicht für Familien unter einem Wohnungsdach,
nichteheliche Lebenspartner und WG-Mitbewohner entfiele, so dass ca.
1,5 Millionen Privathaushalte entlastet würden. "Außerdem gehen wir
davon aus, dass Vor-Ort-Kontrollen und detaillierte Nachfragen
reduziert werden können, weil es eben nicht mehr um das Zählen
einzelner Geräte ginge", so Boudgoust.

ARD-Pressestelle

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ZDF-Pressestelle

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Originaltext: ARD_ZDF
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