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Hahn Rechtsanwälte informieren: Morgan Stanley P2 Value wird aufgelöst - Was können Anleger jetzt tun?

Geschrieben am 26-10-2010

Hamburg (ots) - Jetzt ist die Katastrophe eingetreten: Der Morgan
Stanley P2 Value wird liquidiert. Dies hat die Fondsgeschäftsführung
am 26. Oktober 2010 bekannt gegeben. Der P2 Value hat ein
Fondsvermögen von 1,7 Milliarden Euro; schätzungsweise 100.000
Anleger sind betroffen. Bei diesem offenen Immobilienfonds war der
Handel von Anteilen seit Oktober 2008 ausgesetzt. Er hätte am 1.
November 2010 wieder öffnen sollen. Die Morgan Stanley Real Estate
GmbH hatte bis zuletzt die Hoffnung geschürt, sie könne eine
Weiterführung des Fonds umsetzen. Nun wird auch dieser Fonds - wie
zuvor der KanAm US-Grundinvest und der Degi Europa - abgewickelt.

"Die Anleger am P2 Value werden große Verluste erleiden", sagt der
Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft.
Er rechnet vor: So würde ein Anleger, der Anteile am P2 Value am 9.
November 2007 für 56,86 Euro pro Anteil erworben hat und am 26.
Oktober 2010 am Zweitmarkt verkauft, einen Verlust von 67,99 Prozent
realisieren. Am 26. Oktober lag der Kurs pro Anteil am Zweitmarkt bei
18,20 Euro. Hält der Anleger seine Anteile weiter, so Hahn, kann der
Verlust noch größer ausfallen. Anwalt Hahn vertritt zahlreiche
Anleger am P2 Value. Den Anlegern rät er, "etwaige
Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank und auch gegen die
Kapitalanlagegesellschaft durch einen Fachanwalt geltend zu machen."
Grundlage dafür sind Falschberatung und fehlerhafte Prospektangaben.
Oft sind Privatanlegern Anteile am P2 Value wie Festgeld verkauft
worden.

Morgan Stanley hat angekündigt, die im Fonds verbliebenen 34
Immobilien bis September 2013 zu verkaufen. Dabei soll die
dreijährige, gesetzlich zulässige Kündigungsfrist in Abstimmung mit
der BaFin ausgeschöpft werden. Die Erlöse sollen halbjährlich an die
Anleger ausgeschüttet werden. Mit welchen Verkaufserlösen gerechnet
werden kann, ist offen. "Die betroffenen Anleger sollten die
Abwicklung des Fonds nicht abwarten, sondern jetzt handeln", sagt
Hahn, "denn sie haben die Chance, ihren vollen Schaden zu
kompensieren. Dabei müssen Anleger allerdings auf Folgendes achten:
Schadensersatzansprüche verjähren bei fahrlässiger Pflichtverletzung
spätestens in drei Jahren nach Erwerb der Fondsanteile."

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch
für Wirtschaftskanzleien 2009/2010, eine Spitzenposition bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.

Originaltext: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61631
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2

Pressekontakt:
Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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