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Heise versus Musikindustrie: Urteil für die Pressefreiheit / BGH verwirft Link-Verbot

Geschrieben am 15-10-2010

Hannover (ots) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Linksetzung
innerhalb eines Nachrichtenbeitrages von heise online auf die
Webseite eines Unternehmens, das Kopierschutzsoftware vertreibt, für
rechtens erklärt. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht München Ende
2008 ein Link-Verbot auf Betreiben einiger bedeutender Unternehmen
der Musikindustrie noch bestätigt. In der Revision entschied der BGH
jetzt zugunsten des Heise Zeitschriften Verlages.

Ausgelöst wurde der fünf Jahre andauernde Rechtsstreit durch einen
Bericht auf heise online über Kopierschutzmaßnahmen, in welchem der
Leser über einen Link auf die Startseite des Softwareherstellers
Slysoft gelangen konnte. Vertreter der Musikindustrie sowie die
Richter der ersten Instanzen sahen darin eine Verletzung des
Urheberrechts, weil sich auf Unterseiten Kopierschutzknacker zum
Download fanden.

"Das ist ein klares Signal für die Pressefreiheit", kommentiert
Christian Persson, Chefredakteur von heise online, die Entscheidung.
"Hyperlinks sind essenzieller Bestandteil von Texten im WWW und ihr
eigentlicher Mehrwert gegenüber Artikeln in Zeitschriften." So sah es
auch der Vorsitzende des Senats, der in der Verhandlung die Position
vertrat, dass Links nicht nur inhaltliche Bedeutung haben können,
sondern gleichzeitig als Beleg für die Berichterstattung dienen.

Eine detaillierte Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, sie wird
erst in einigen Monaten erwartet.

Originaltext: Heise Zeitschriften Verlag
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9679
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9679.rss2

Pressekontakt:
Ihre Ansprechpartnerin für Rückfragen
Heise Medien Gruppe
Anja Reupke
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon +49 [0] 511 5352-561
Telefax +49 [0] 511 5352-563
anja.reupke@heise-medien.de


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