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EANS-Hauptversammlung: JoWooD Entertainment AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 08-10-2010


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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JoWooD Entertainment AG
A?1190 Wien, Heiligenstädterstraße 201-203/Top 19

EINLADUNG

Der Vorstand der JoWooD Entertainment AG lädt die Aktionäre der
Gesellschaft zu der am Dienstag, dem 9. November 2010, um 11:00 Uhr
im Haus der Musik, Veranstaltungssaal, Dachgeschoss, Seilerstätte
30, 1010 Wien, stattfindenden

AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

ein.

TAGESORDNUNG
(§ 106 Z 3 Aktiengesetz ("AktG"))

1) Verlustanzeige: Anzeige und Bericht des Vorstands an die
Hauptversammlung über den Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des
Grundkapitals gemäß § 83 AktG;

2) Vereinfachte Kapitalherabsetzung: Beschlussfassung über die
vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals zur Abdeckung eines sonst
auszuweisenden Bilanzverlustes gemäß § 182 AktG;

3) Aktiensplit: Beschlussfassung über eine Aktienteilung, wodurch der
Nennbetrag je Aktie auf EUR 1 herabgesetzt und die Anzahl der Aktien
entsprechend erhöht wird;

4) Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen:
Beschluss-fassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 Abs
2 AktG, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab
dem Tag der Beschlussfassung Wandelschuldverschreibungen, mit denen
ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf den Erwerb von auf Inhaber
lautenden Nennbetragsaktien der Gesellschaft mit einem Nennbetrag von
EUR 1 pro Aktie verbunden ist, mit oder ohne Bezugsrechtsausschluss,
in einer oder mehreren Tranchen, auszugeben und alle weiteren
Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen sowie die Ausgabe und das
Umtauschverfahren der Wandelschuldverschreibungen im Einvernehmen mit
dem Aufsichtsrat festzusetzen;

5) Bedingtes Kapital: Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des
Grundkapitals gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um den maximal zulässigen
Betrag durch Ausgabe neuer, auf Inhaber lautender Nennbetragsaktien
der Gesellschaft mit einem Nennbetrag von EUR 1 pro Aktie. Die
bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als
Umtausch- und/oder Bezugsrechte von Inhabern von auf der Grundlage
des Hauptversammlungsbeschlusses vom 9. November 2010 ausgegebenen
Wandelschuldverschreibungen bedient werden. Der Aufsichtsrat ist
ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch Ausgabe von Aktien
aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen;

6) Genehmigtes Kapital: Beschlussfassung über

a) den Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss vom 6. Juli 2006
erteilten Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 AktG, das
Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung
der entsprechenden Satzungsänderung in das Firmenbuch mit Zustimmung
des Aufsichtsrats um bis zu EUR 1.946.560 durch Ausgabe von bis zu
Stück 278.080 auf Inhaber lautenden Stammaktien im Nennbetrag von je
EUR 7 mit Stimmrecht in einer oder mehreren Tranchen gegen Bareinlage
unter Wahrung des den Aktionären zustehenden gesetzlichen
Bezugsrechtes, auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes gemäß § 153
Abs 6 AktG, oder Sacheinlage, diesbezüglich auch unter gänzlichem
oder teilweisem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, zu
erhöhen, und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem Nennbetrag der
Aktien liegen darf, sowie die sonstigen Ausgabebedingungen im
Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen; sowie

b) die gleichzeitige Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 AktG, das
Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung
der entsprechenden Satzungsänderung in das Firmenbuch mit Zustimmung
des Aufsichtsrates um den maximal zulässigen Betrag durch Ausgabe von
auf Inhaber lautenden Stammaktien mit einem Nennbetrag von EUR 1 pro
Aktie, mit Stimmrecht, in einer oder mehreren Tranchen, gegen Bar-
oder Sacheinlage, mit oder ohne Bezugsrechtsausschluss, auch im Wege
des mittelbaren Bezugsrechtes gemäß § 153 Abs 6 AktG, zu erhöhen, und
den Ausgabebetrag, der nicht unter dem Nennbetrag der Aktien liegen
darf, sowie die sonstigen Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem
Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital); der Aufsichtsrat ist
ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von
Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen; sowie

7) Satzungsänderung: Beschlussfassung über Änderungen der Satzung
entsprechend den Beschlussfassungen zu den Tagesordnungspunkten 2-6.

Bereitstellung von Informationen
(§ 106 Z 4 AktG)

Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der außerordentlichen
Hauptversammlung, somit ab dem 19. Oktober 2010 gemäß § 108 AktG auf
der Website der Gesellschaft (http://corporate.jowood.com/)
veröffentlicht sowie am Sitz der Gesellschaft mit der
Geschäftsanschrift 1190 Wien, Heiligenstädterstraße 201-203/Top 19,
zur Einsicht der Aktionäre während der gewöhnlichen Geschäftszeiten
der Gesellschaft von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr
aufgelegt:

• Einberufung; • Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder des
Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7; • Bericht des
Vorstands über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu
Punkt 4 der Tagesordnung bei der Emission von
Wandelschuldverschreibungen; • Bericht des Vorstands über die
Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 6 (b) der
Tagesordnung bei der Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung;
und • Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht.

Die angeführten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und
kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre
(§ 106 Z 5 AktG)

Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)

Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden
solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag
samt Begründung enthalten.

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt
bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre
seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien
durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals
erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung unten verwiesen.

Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren
Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum
Anteilsbesitz spätestens am 19. Tag vor der außerordentlichen
Hauptversammlung, somit spätestens am 21. Oktober 2010, an ihrer
Geschäftsanschrift 1190 Wien, Heiligenstädterstraße 201-203/Top 19,
Abteilung Investors Relations, Mag. Philipp Brock zugehen.

Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich)
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der Website der Gesellschaft (http://corporate.jowood.com/)
zugänglich gemacht werden.

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt
bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals
erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung unten verwiesen.

Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem
Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 29. Oktober 2010, auf eine der
folgenden Weisen zugehen:

• per E-Mail an die Adresse: investor@jowood.com; • per Post,
Kurierdienst oder persönlich an die Geschäftsanschrift 1190 Wien,
Heiligenstädterstraße 201-203/Top 19, Abteilung Investors Relations,
Mag. Philipp Brock; oder • per Telefax an die Telefax-Nummer +43 (0)1
37909 1064.

Auskunftsrecht (§ 118 AktG)

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf,
mögen im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht
erforderlich) an die Gesellschaft übermittelt werden.

Die Fragen können in folgender Weise an die Gesellschaft übermittelt
werden:

• per E-Mail an die Adresse: investor@jowood.com; • per Post,
Kurierdienst oder persönlich an die Geschäftsanschrift 1190 Wien,
Heiligenstädterstraße 201-203/Top 19, Abteilung Investors Relations,
Mag. Philipp Brock; oder • per Telefax an die Telefax-Nummer +43 (0)1
37909 1064.

Nachweisstichtag und Teilnahmeberechtigung
(§ 106 Z 6 und Z 7 AktG)

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende
des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), das ist der 30. Oktober 2010 (Samstag), 24:00 Uhr
MEZ/MESZ (Ortszeit Wien).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende
des Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist.

Bei den depotverwahrten Inhaberaktien der Gesellschaft genügt für den
Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt
sein.

Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2
AktG):

• Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code; • Angaben über
den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen; • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
Wertpapierkennnummer; • Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung; •
Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 30.
Oktober 2010 um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.

Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache
ausgestellt werden.

Die Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 4. November 2010, um 24:00 Uhr
MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege
bei der Gesellschaft einlangen:

• per E-Mail an die Adresse: investor@jowood.com (Depotbestätigung im
PDF-Format an das E-Mail angehängt); • per Post, Kurierdienst oder
persönlich an die Geschäftsanschrift 1190 Wien, Heiligenstädterstraße
201-203/Top 19, Abteilung Investors Relations, Mag. Philipp Brock;
oder • per Telefax an die Telefax-Nummer +43 (0)1 37909 1064.

Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach
Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.

Die Depotbestätigungen können für diese Hauptversammlung und bis auf
weiteres nicht über ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer
eindeutig identifiziert werden können (zB SWIFT) übermittelt werden
(§ 262 Abs 20 AktG).

Zutritt zur Hauptversammlung

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung
zur Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden
gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur
Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein,
Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Wir ersuchen Sie, in Ihrer
Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die
nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass
zur Behebung der Stimmkarten ab 10:00 Uhr.

Bestellung eines Vertreters
(§ 106 Z 8 AktG)

Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder
juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im
Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben
Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die
Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der
Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht
beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur
ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden.
Vollmachten sowie deren Widerruf haben in Textform (schriftlich,
Unterschrift ist nicht erforderlich) zu erfolgen.

Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache
mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das
Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür
zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die
Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft
übermittelt werden. Die Erklärung von Kreditinstituten, dass
Vollmacht erteilt wurde, sowie ein Widerruf (§ 114 Abs 1 Satz 4
AktG), kann für diese Hauptversammlung und bis auf weiteres nicht
über ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig
identifiziert werden können (zB SWIFT) übermittelt werden (§ 262 Abs
20 AktG).

Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der
Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten
können der Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege
übermittelt werden:

• per E-Mail an die Adresse: investor@jowood.com (Depotbestätigung im
PDF-Format an das E-Mail angehängt); • per Post, Kurierdienst oder
persönlich an die Geschäftsanschrift 1190 Wien, Heiligenstädterstraße
201-203/Top 19, Abteilung Investors Relations, Mag. Philipp Brock; •
per Telefax an die Telefax-Nummer +43 (0)1 37909 1064; oder • durch
persönliche Vorlage am Eingang zur Hauptversammlung.

Die Vollmacht bzw ein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr
MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem
8. November 2010) zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw ein
Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort
bei der Registrierung vorzulegen.

Die Gesellschaft stellt für die Erteilung und den Widerruf der
Vollmacht ein Formular auf ihrer Website
(http://corporate.jowood.com/) zur Verfügung, welches auch die
Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht. Um die
Administration der Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die auf
der Website zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.

Gesamtanzahl der Aktien und Stimmrechte
(§ 106 Z 9 AktG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 19.149.865,-, das in 2.735.695 auf
den Inhaber lautende Nennbetragsaktien im Nominale von je EUR 7,-
zerlegt ist. Jede Aktie im Nennbetrag von EUR 7,- gewährt eine
Stimme. Es besteht nur eine Aktiengattung. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 10.701 Stück eigene
Aktien. Die Gesamtanzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt demgemäß zum Zeitpunkt der Einberufung 2.724.994.

Wien, im September 2010

Der Vorstand
der JoWooD Entertainment AG


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: JoWooD Entertainment AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

JoWooD Entertainment AG

Ing. Mag. Franz Rossler, Vorstand

Mag. Philipp Brock, Investor Relations

Tel.: +43 (0)1 37909

mailto:investor@jowood.com

http://corporate.jowood.com

Branche: Software
ISIN: AT0000747357
WKN: 935221
Index: WBI, ViDX, mid market
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Frankfurt / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
München / Freiverkehr
Wien / Geregelter Freiverkehr


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