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EANS-Hauptversammlung: TG Holding AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 06-10-2010


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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TG Holding AG
Wien, FN 73434 t
ISIN AT0000692306

EINLADUNG

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

außerordentlichen Hauptversammlung der
TG Holding AG

am Freitag, dem 5. November 2010, um 10:00 Uhr,
in den Räumlichkeiten der BDO Austria GmbH, 1010 Wien, Kohlmarkt 8-10

Tagesordnung


1. Beschlussfassung über die ordentliche Erhöhung des Grundkapitals.

2. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals
und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals.

3. Beschlussfassung über die entsprechende Änderung der Satzung in den §§
4, 5 und 6.


UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 15. Oktober 2010 zur
Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft in 1180 Wien, Gersthofer Straße 29-31, z.H. Frau Sabine
Zwiedak, auf:

• Beschlussvorschläge des Vorstands,
• Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind
spätestens ab 15. Oktober 2010 außerdem im Internet www.tg-holding.at
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindes¬tens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlan¬gen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
18. Oktober 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1180
Wien, Gersthofer Straße 29-31, z.H. Frau Sabine Zwiedak, zugeht.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
An¬tragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbe¬stätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stel-lungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugäng-lich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 26. Oktober 2010 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (1) 479 68 58 30 oder an 1180 Wien, Gersthofer Straße
29-31, z.H. Frau Sabine Zwiedak, oder per E-Mail
sabine.zwiedak@tg-holding.at wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teil-nahmeberechtigung verwiesen.

Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich; es
bedarf keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.tg-holding.at zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimm¬rechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei
Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz und bei Namensaktien nach der
Eintragung im Aktienbuch jeweils am Ende des 26. Oktober 2010
(Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist bzw.
im Falle von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen ist.

depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nach¬weisstichtag eine Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 02. November 2010
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss.

Per Post TG Holding AG


z.H. Frau Sabine Zwiedak
Gersthofer Straße 29-31
1180 Wien


Per Telefax: +43 (1) 479 68 58 30

Per E-Mail: sabine.zwiedak@tg-holding.at; wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist

nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien können der Gesellschaft selbst an
ihrem Sitz vorgelegt werden wobei dies so rechtzeitig zu geschehen
hat, dass sich die Gesellschaft davon überzeugen kann, dass der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag gegeben ist. In gleicher Weise
genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen
öffentlichen Notars, wenn dieser den An¬teilsbesitz zum
Nachweisstichtag bestätigt. Die notarielle Bestätigung muss der
Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung
unter der in der Einberufung hiefür mitgeteilten Adresse zugehen. Für
den Inhalt der notariellen Bestätigung gilt § 10a Abs. 2 AktG
sinngemäß mit Ausnahme der Angabe der Nummer des Depots.

Namensaktien

Bei Namensaktien sind nur solche Aktionäre zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt, deren Anmeldung in Textform der
Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung
unter der in der Einberufung hiefür mitgeteilten Adresse zugeht.
Dasselbe gilt für Zwischenscheine.

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:


• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT0000692306,
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.


Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 26. Oktober 2010 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Gemäß § 262 Abs 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie
Depotbestätigungen und Voll-machtserklärungen gemäß § 114 Abs 1
vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs 2 zweiter Satz AktG nicht über
ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig
identifiziert werden können (SWIFT), entgegen nimmt.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 04. November 2010,
12:00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:

Per Post TG Holding AG


z.H. Frau Sabine Zwiedak
Gersthofer Straße 29-31
1180 Wien


Per Telefax: +43 (1) 479 68 58 30

Per E-Mail: sabine.zwiedak@tg-holding.at; wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.tg-holding.at abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesell¬schaft EUR 2.775.000,-- eingeteilt in
2.500.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 2.500.000 Stückaktien.

Wien, im Oktober 2010

Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: TG Holding AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

TG-Holding AG

Dr. Herbert Hild

office@tg-holding.at

Branche: Holdinggesellschaften
ISIN: AT0000692306
WKN:
Index: Standard Market Auction
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


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