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[ Thema Abschreibungen ]
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Tobias Hohberger
Bankkaufmann!com

 
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sunsurfer42
Analyst


Dabei seit: Aug 2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: Mi 13 Aug, 2008 17:37    Titel: Thema Abschreibungen Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hey...

Ich habe ein paar Fragen zum Themengebiet "Abschreibungen", vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen...


1) Wann schreibt ein Kreditinstitut Brutto, wann Netto ab?
2) Beim Kauf von Anlagegegenständen, müssen dies Netto abgeschrieben werden? Was ist mit Bürostühlen? Welche Rolle spielt der Begriff „Anschaffung“ in diesem Zusammenhang?
3) Gilt die Unternehmenssteuerreform2008 in Punkto „geringwertige Wirtschaftsgüter“ auch für Kreditinstitute?
4) Schreiben Unternehmen im Allgemeinen generell „Netto“ ab oder gibt es hier auch eine Sonderregel?

Danke Very Happy
 
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Verfasst am: Mi 13 Aug, 2008 17:37    Titel: Thema Abschreibungen  



 
sunny21
Analyst


Dabei seit: Jul 2007
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: Mo 18 Aug, 2008 17:56    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

sorry, aber was ist mit schule??? hast du das nicht gehabt??? finde es auf diesem weg blöd zu erklären......

lg
 
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Renovatio
Moderator


Commerzbank
Ausgelernt

Dabei seit: May 2006
Beiträge: 1206
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: Di 19 Aug, 2008 14:30    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ich kenne nur Netto abschreibungen, die VSt wird ja gleich zu Beginn gebucht. Das gwg nur noch 150€ sind (Netto) sollte auch für banken gelten und bürostühle werden auch nach afa abgeschrieben wenn sie >150€ Netto sind.
 
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Benni-LBBW
Director


Landesbank
3. Lehrjahr

Dabei seit: Nov 2007
Beiträge: 152

BeitragVerfasst am: Di 19 Aug, 2008 18:49    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

also bin zwar nicht berufsschüler sondern BA, wir machen das etwas anders, was ich so mitbekommen habe, aber wir buchen netto

ABER rechnen brutto raus und dann MWST / UsT/ Vorsteuer etc wird ja auch verbucht.

also buchen wir brutto + steuer
das ist zusammen dannja netto Very Happy
 
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Renovatio
Moderator


Commerzbank
Ausgelernt

Dabei seit: May 2006
Beiträge: 1206
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: Di 19 Aug, 2008 19:05    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Egal ob du BA oder Berufsschule bist, Buchführung funktioniert schon immer gleich. Immerhin ist dies ja gesetzl. vorgegeben.

Bis auf Kleingewerbetreibende buchen alle netto AFAIK. Die VSt oder USt wird natürlich mit erfasst aber direkt auf das entsprechende Konto verbucht so das für Abschreibungen nur Nettobeträge relevant sind. Wenn man nun brutto buchen würde (grundsätzlich) dann hätten wir ja ein erhötes Abschreibevolumen und dadurch bedingt weniger steuerpflichtigen Gewinn. Die VSt und die USt sind für Unternehmen durchlaufende Posten und interessieren im Prinzip gar nicht.
 
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sunsurfer42
Analyst


Dabei seit: Aug 2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: Sa 23 Aug, 2008 18:45    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

danke an alle
 
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Marilla
Analyst


Dabei seit: Jul 2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: So 24 Aug, 2008 19:11    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hmm.. also ich dachte immer wenn der Anlagegegenstand im ust-freien Bereich eingesetzt wird, muss die Ust aktiviert werden und wird eben nicht auf dem Kto. Vst gebucht, sondern auf dem Anlagekonto (z.B. Büromaterial) aktiviert. Dann schreibt man auch vom Brutto Wert ab, also quasi den Wert, den man auch ins Anlagekonto gebucht hat... Rolling Eyes
 
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Renovatio
Moderator


Commerzbank
Ausgelernt

Dabei seit: May 2006
Beiträge: 1206
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: So 24 Aug, 2008 19:22    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Erläuter das bitte noch mal, evtl. anhand eines Bsps. Ich kapier den Sachverhalt leider nicht so ganz Very Happy
 
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Verfasst am: So 24 Aug, 2008 19:22    Titel:  



 
Marilla
Analyst


Dabei seit: Jul 2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: Mo 25 Aug, 2008 14:18    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Also pass auf:
Die Nordbank AG kauft im Januar einen sauteuren Schreibtisch für die die Immobilienabteilung (Ust-pflichtiger Bereich). Kosten: 1500 € inkl. Ust. Barzahlung. Die gewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 6 Jahre.

Du buchst:
z.B. Büromaterial 1260,50 €
+Vorsteuer 239,50 € (1500 x 19 : 119)
an Kasse 1500 €

Die Abschreibung würde am Ende des Jahres lauten:
1260,5 € : 6 J. = 210,08 €
Abschreibungen auf Sachanlagen 210,08 €
an Büromaterial 210,08 €

So, jetzt nochmal der gleiche Fall nur dass der sauteure Schreibtisch in der Kreditabteilung (Ust-freier Bereich) eingesetzt wird.
Du buchst:
z.B. Büromaterial 1500 €
an Kasse 1500 €

Die Vorsteuer wird nicht extra gebucht, da die Umsatzsteuer auf dem Anlagekonto aktiviert wird! Nun schreibst du von dem Wert ab, den du auch ins Anlagekonto (also Büromaterial) rein gebucht hast!

Die Abschreibung am Ende des Jahres lautet:
1500 : 6 J. = 250 €
Abschreibungen auf Sachanlagen 250 €
an Büromaterial 250 €

Hier noch ein paar Beispiele für Ust-freie und Ust-pflichtige Bereiche:
Ust-frei:
Kreditgeschäft, Zahlungsverkehr, Einlagengeschäft, Umsätze mit WP ( z.B. Provision für Kauf oder Verkauf) , Umsätze mit Goldbarren oder Goldmünzen, die nicht gesetzl. Zahlungsmittel sind

Ust-pflichtig:
Umsätze mit Münzen und Edelmetallen, Goldmünzen, die gesetzl. Zahlungsmittel sind, Verwahrung u. Verwaltung v. Wertpapieren -> Depotgeschäft, Vermietung v. Schließfächern, Vermögensverwaltungen, Immobilienabteilung

Also wenn ihr das in der Schule nicht gelernt habt, dann Prost Mahlzeit!!!

Razz Ust-pflichtig= Ust auf dem Konto "Vorsteuer" extra buchen
Ust-frei= Ust auf dem Anlagekonto aktivieren!
 
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sunsurfer42
Analyst


Dabei seit: Aug 2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: Mi 27 Aug, 2008 23:58    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Super Danke!!! Very Happy
 
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