Verfasst am: So 29 Jun, 2008 18:19 Titel: Kündigungsfrist Sparkasse
Bin ganz neu hier und habe noch ne Frage wegen Kündigungsfristen bei der Sparkasse....
Bezüglich der Kündigungsfristen gilt ja das was im Tarifvertrag TVÖD steht. Dort ist allerdings, soweit ich gesehen habe, das mit den 25 Jahren gar nicht beschrieben. Das scheint ja wiederum gesetzlich zu sein, zählt das dann trotzdem auch für den Tarifvertrag???
Und wenn dem so ist, dass Arbeitszeiten bis zum 25. LJ nicht mitgerechnet werden... Wenn ich also dies Jahr das 25 LJ erreiche, wird also quasi erst ab meinem Geburtstag an gerechnet, oder ist mit Erreichung des 25 LJ dann auch die Zeit zu berücksichtigen, die ich schon bei der Sparkasse war???
Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte....
Forum
Verfasst am: So 29 Jun, 2008 18:19 Titel: Kündigungsfrist Sparkasse
Bankhase83 Analyst
Dabei seit: Jun 2008 Beiträge: 4
Verfasst am: So 29 Jun, 2008 18:23 Titel:
Oh, bin übrigens kein Azubi 1 LJ.... Sondern schon ein biss dabei.. Aber da ich neu bin, hab ich noch nicht herausgefunden, wo ich das hier ändere...
neledarikamrat Director
Bewerber
Dabei seit: Jan 2008 Beiträge: 281 Wohnort: Mülsen
Verfasst am: So 29 Jun, 2008 18:25 Titel:
Nebenbei: Das mit dem Status, also z.B. Azubi 1. LJ kannst du nicht ändern, das spiegelt nur wider, wie viel du im Forum hier schreibst. D.h. wenn du viel schreibst, dann wirst du irgendwann Angestellter, Vorstand etc.
Scoobydoo Moderator
Dabei seit: Apr 2008 Beiträge: 203
Verfasst am: So 29 Jun, 2008 19:46 Titel:
Hey, da es jetz schon nen Thread über des Thema gibt, hät ich auch mal ne Frage
Und zwa bin ich neunte Klasse Realschule und hab bereits nen Ausbildungsplatz bei der Spk... ich hatte mich mit nem Zeugnis mim Schnitt von 2,6 beworben, leider, konnt ich diesen nicht halten und bin auf 3,0 abgesickert... kann des passiern, wenn ich mein Zeugnis einschick, dass die den Vertrag dann kündigen??? Danke schonmal
Scoobydoo
rnbprince Managing Director
Dabei seit: Apr 2006 Beiträge: 385
Verfasst am: Mo 30 Jun, 2008 2:51 Titel:
ich vermute darauf steht kopf ab
wenn ich richtig verstehe haste ja nun noch die 10te klasse ... häng dich rein und alles passt.
Flo3k Associate
Dabei seit: Dec 2007 Beiträge: 56
Verfasst am: Mo 30 Jun, 2008 11:48 Titel:
Betriebszugehörigkeit zählt ab dem 25en Lebensjahr.
Bezieht sich aber nur auf Kündigungen seitens des AG; Kündigungen seitens AN immer noch mit der selben Kündigungsfrist!
Bankhase83 Analyst
Dabei seit: Jun 2008 Beiträge: 4
Verfasst am: Mi 02 Jul, 2008 11:06 Titel:
Moment, also muss ich ab einem Jahr dann trotzdem mit 6 Wochem zum Quartalsende kündigen und der AG könnte mich theoretisch mit 4 Wochen zum Monatsende rauskicken, wenn er will??
Das kann doch net sein, das würde den AN doch viel schlechter stellen... Oder hab ich die Aussage jetzt falsch verstanden?
Flo3k Associate
Dabei seit: Dec 2007 Beiträge: 56
Verfasst am: Do 03 Jul, 2008 14:29 Titel:
Andersrum.
Die Regelungen sind zugunsten des Arbeitsnehmers, d.h. nur die Frist die zwischen einer Kündigung seitens des Arbeitgebers und des Ausscheidens aus dem Betrieb besteht wird verlängert.
Der Arbeitnehmer kann immer (außer Probezeit) mit 4 Wochen zum Monatsende / 15ten Kündigen.
Forum
Verfasst am: Do 03 Jul, 2008 14:29 Titel:
Bankhase83 Analyst
Dabei seit: Jun 2008 Beiträge: 4
Verfasst am: Do 03 Jul, 2008 17:03 Titel:
Mh, jetzt hab ich gesehen, da scheint es schon ein anderes Forum gegeben zu haben... Laut dem hat es bei jmd auch nicht geklappt, da waren es auch für ihn 6 Wochen zum Quartalsende... Ich sollte vielleicht auch unseren Personalrat befragen..... *grübel*
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