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[ Ausbildungsvertrag trotz nicht vollendeten Abschluss? ]
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Bankmaus18
Associate


Dabei seit: Oct 2007
Beiträge: 30
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: Mo 16 Jun, 2008 12:55    Titel: Ausbildungsvertrag trotz nicht vollendeten Abschluss? Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hey Leute...

vielleicht kann mir einer von euch ja weiterhelfen.
Mir ist letztens so die Frage in den Sinn gekommen, was eigentlich passiert, wenn man seinen Abschluss nicht schafft?
Bei Abi und Realschule ist das ja eher unwahrscheinlich!
Aber ich mache zum Beispiel "nur" eine Fachhochschulreife. Sobald man aber nicht versetzt wird, bekommt man auch die Fachhochschulreife nicht. Wird der Ausbildungsvertrag in diesem Fall hinfällig oder wird er einfach auf Realschule umgeschrieben??
(Nicht, dass es bei mir der Fall wäre, aber man weiß ja nie! Wink )
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Verfasst am: Mo 16 Jun, 2008 12:55    Titel: Ausbildungsvertrag trotz nicht vollendeten Abschluss?  



 
Gast






BeitragVerfasst am: Mo 16 Jun, 2008 13:18    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Da der kommende Auszubildende den internen Prüfungsmarathon erfolgreich gemeistert hat, kommt im Normalfall ein neuer Vertrag zu Stande, obwohl das Verfehlen des angestrebten Abschlusses zur Nichtigkeit des alten Vertrages führt. Es kann aber auch Ausnahmen geben, in denen der Arbeitgeber kein Verständnis für die Fehlleistung aufbringt und der Ausbildungsplatz anderweitig vergeben wird.
 
styl
Director


Dabei seit: Mar 2008
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: Mo 16 Jun, 2008 13:20    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Das war ich. Wink

Achja: BA-Bewerber müssen auf jeden Fall das Abitur bewältigen, da das Studieren an der Berufsakadmie die Allgemeine Hochschulreife erfordert/vorraussetzt und der Arbeitgeber somit gezwungen ist, den bereits reservierten Platz neu zu vergeben.
 
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Bankmaus18
Associate


Dabei seit: Oct 2007
Beiträge: 30
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: Mo 16 Jun, 2008 18:49    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Dankeschön! Das war schon alles, was ich wissen wollte! Wink
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styl
Director


Dabei seit: Mar 2008
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: Mo 16 Jun, 2008 19:36    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Bitte. Very Happy

PS: Versuch in Zukunft einen etwas aussagekräftigeren Threadnamen zu finden.
 
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Bankmaus18
Associate


Dabei seit: Oct 2007
Beiträge: 30
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: Di 17 Jun, 2008 8:46    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ich hab lange überlegt... und mir fiel irgendwie nichts gescheites ein! Embarassed
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ferrari590
Moderator


Dabei seit: Jul 2007
Beiträge: 812

BeitragVerfasst am: Di 17 Jun, 2008 23:30    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ich habe mal den Threadnamen geändert, auch wenn es nicht leicht war.
Der Thread gehört hier allerdings nicht rein, weil es eher ein allgemeiens Thema ist.
Bei der normalen Ausbildung erhält man trotzdem den Ausbildungsvertrag. Bei einem dualen Studium wars das, denn Abi wird hierzu benötigt. Man kann vielleicht dann auf eine normale Lehre umsteigen.
Das ist aber nur eine Vermutung.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Capo alias ferrari590
 
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