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[ Über Eltern versichern? ]
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Knut
Director


Deutsche Bank
Ausbildungsplatz

Dabei seit: Apr 2008
Beiträge: 179

BeitragVerfasst am: Do 08 Mai, 2008 14:43    Titel: Über Eltern versichern? Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ich bin momentan noch über meine Eltern versichert und da meine Mutter Lehrerin ist auch privat.

Kann ich auch während der Ausbildung weiter über meine Eltern versichert bleiben und so die Vorzüge einer Privaten Versicherung genießen?
Während der Ausbildung bin ich 19...
 
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Verfasst am: Do 08 Mai, 2008 14:43    Titel: Über Eltern versichern?  



 
Gast






BeitragVerfasst am: Do 08 Mai, 2008 14:47    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Sobald du in der Ausbildung bist, bist du auch selbst versichert, d.h. du musst dir eine gesetzliche Krankenkasse suchen. Der Beitrag wird ja dann direkt abgeführt.
Solltest du später mal genug verdienen, dass du die Beitragsbemessungsgrenze überschreitest, dann kannst du dich auch wieder privat versichert, ansonsten keine Chance. Sad
 
Knut
Director


Deutsche Bank
Ausbildungsplatz

Dabei seit: Apr 2008
Beiträge: 179

BeitragVerfasst am: Do 08 Mai, 2008 14:52    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Schade....denn meine jetzige Privatversicherung ist echt toll...eigentlich will ich da nicht weg
 
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Gast






BeitragVerfasst am: Do 08 Mai, 2008 14:55    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ja das ist wohl schade, aber es ist halt so. Such dir ne gute Krankenkasse, z.B. die Techniker oder Barmer. Nächstes Jahr wird wohl der Einheitssatz eingeführt und somit zahlen alle leider denselben Beitrag.
Privat kannst du nur gehen, wenn du wie gesagt später mal über der Beitragsbemessungsgrenze liegst, oder Beamter wirst, z.B. Lehrer. Laughing Aber das ist in der Bank eher unwahrscheinlich. Laughing
 
Gast






BeitragVerfasst am: Do 08 Mai, 2008 15:02    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Nur wenn du studierst kannst du weiterhin über deine Eltern versichert bleiben. Smile
 
Knut
Director


Deutsche Bank
Ausbildungsplatz

Dabei seit: Apr 2008
Beiträge: 179

BeitragVerfasst am: Do 08 Mai, 2008 15:19    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ok, aber dann gleich mal die nächste Frage:
Ich will ne Ausbildung bei der Deutschen Bank machen. Laut Internet sieht die Bezahlung wie folgt aus:
1. Ausbildungsjahr: 750€
2. Ausbildungsjahr: 810€
3. Ausbildungsjahr: 869€

Zusätzlich zu den 12 Monatsgehältern erhalten Sie eine freiwillige Sonderzahlung von 2 Ausbildungsvergütungen und vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 480 Euro p.a.

Kindergeld gibt es, wenn ich mich recht entsinne bis 7.680 Euro netto pro Jahr. Vom Nettogehalt kann man ja noch die 920 Euro Werbungskosten abziehen.

Die Ausbildung dauert 2 Ausbildungsjahre.
Im ersten Kalenderjahr sollte das mit dem Kindergeld ja kein Problem sein. Aber im zweiten schon.

Meine Frage ist nun wieviel verdien ich denn nun im 2. Kalenderjahr? 7mal 750 und 7 mal 810euro oder wie?


Und hab ich ne Chance im 2. jahr noch kindergeld zu bekommen.
 
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Gast






BeitragVerfasst am: Do 08 Mai, 2008 15:35    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Im ersten Jahr wirst du noch Kindergeld erhalten, da du das Gehalt ja von August oder September bekommst und die Sonderzahlungen ja anteilig sind.
Im nächsten Jahr wirst du kein Kindergeld mehr bekommen, da du ja zuviel verdienst (Sonderzahlungen, VWL). Du bekommst dann bis zum 1.8. oder 1.9. je nachdem wann du anfängst 810,-- und ab dann 869,--, dann noch die Sonderzahlungen und VWL.
Das Gehalt von 750,-- bekommst du gar nicht, da du ja nur 2 Jahre lernst, also fängst du schon mit dem Gehalt des 2. Lehrjahres an. Hat doch auch was oder?
 
Knut
Director


Deutsche Bank
Ausbildungsplatz

Dabei seit: Apr 2008
Beiträge: 179

BeitragVerfasst am: Do 08 Mai, 2008 15:47    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Vielen Dank für die ausführliche Antwort Smile

Das ist ja schonmal klasse, das ich direkt mit 810 einsteige...

Aber wäre es nicht besser wenn ich dann die Sonderzahlungen nicht bekommen würde und so und dadurch dann noch Kindergeld. Da steh ich doch besser da oder?
 
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Verfasst am: Do 08 Mai, 2008 15:47    Titel:  



 
Gast






BeitragVerfasst am: Do 08 Mai, 2008 17:17    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ja ich denke mal, wenn du die Sonderzahlungen nicht hättest, würdest du noch Kindergeld bekommen. Aber du darfst diese ja nicht ablehnen. Das hab ich mal dazu gelesen:

Zitat:
Ein Jugendlicher hatte bewusst auf sein Weihnachtsgeld verzichtet, damit die schädliche Einkommensgrenze für die Gewährung des Kindergeldes nicht überschritten wurde (z.Zt. 7.680 Euro, brutto und jährlich) und die Eltern weiterhin Kindergeld erhalten könnten.
Pustekuchen, sagte der BFH: wer auf Teile seines Einkommens verzichte, um steuerlich besser dazustehen, komme damit nicht durch, weil das Gesetz bestimme, dass solche Opfer steuerrechtlich nicht von Bedeutung seien. Und nun? Nun hat der Jugendliche kein Weihnachtsgeld und die Eltern haben kein Kindergeld ...
Also nimm lieber mal die Sonderzahlungen entgegen. Wink
 
Knut
Director


Deutsche Bank
Ausbildungsplatz

Dabei seit: Apr 2008
Beiträge: 179

BeitragVerfasst am: Do 08 Mai, 2008 18:15    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ahso, wieder was gelernt...ich dachte ich dürfte die ablehnen

Naja, kann man nix machen, ist trotzdem gut bezahlt die Ausbildung.

Weiß einer ob die DeuBa noch irgendwas zahlt? Büchergeld, Fahrtkosten, Essenkosten?
 
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