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hierundhu
[ ausbildngsvertrag absagen ]
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guru
Gast





BeitragVerfasst am: Di 13 Nov, 2007 22:52    Titel: ausbildngsvertrag absagen Antworten mit Zitat nach oben ... 

also ich hab ne ausbildungsvertrag un terschrieben. kann ich meinvertrag jederzeit absagen
 
Forum






Verfasst am: Di 13 Nov, 2007 22:52    Titel: ausbildngsvertrag absagen  



 
Renovatio
Moderator


Commerzbank
Ausgelernt

Dabei seit: May 2006
Beiträge: 1206
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: Mi 14 Nov, 2007 17:43    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

ja, bis 4 monate nach beginn der ausbildung ohne grund.
Schriftform erforderlich.
 
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Michiii
Moderator


Ausgelernt

Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 583
Wohnort: Schwerin

BeitragVerfasst am: Di 11 Dez, 2007 18:21    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Wenn du den Vertrag vor Ausbildungsbeginn noch kündigen möchtest (wegen einem anderen Angebot etc.). Am besten erstmal die Personalabteilung anrufen, die Situation schildern, in der Regel wird man deiner Bitte schon nachkommen und dann eine schriftliche Kündigung hinterher schicken.
 
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Kuhlo
Moderator


Landesbank
2. Lehrjahr

Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 1037

BeitragVerfasst am: Di 11 Dez, 2007 18:53    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Bitte erst anderen Vertrag kündigen und dann neuen Unterschreiben, sollte i.d.R. kein Problem sein.


lg Kuhlo
_________________
Ich habe eiserne Prinzipien.
Wenn sie ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere.
 
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Gast






BeitragVerfasst am: Di 11 Dez, 2007 23:38    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Also ich würde als erstes den neuen unterschreiben und dann den anderen absagen.

Andersherum wäre gefährlich wenn dich die zweite Bank trotzdem nicht nimmt, aus irgendeinem Grund!
 
Michiii
Moderator


Ausgelernt

Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 583
Wohnort: Schwerin

BeitragVerfasst am: Mi 12 Dez, 2007 0:00    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Naja, ganz nüchtern gesehen wäre das dann rechtlich nicht in Ordnung. Wenn bereits einen Ausbilungsvertrag hast, darfst du ja laut gesetz keinen zweiten unterschreiben.
Also rechtlich einwandfrei ist erst kündigen, dann unterschreiben.

Das es in der Praxis nun nicht ganz so eng gesehen wird steht auf nem anderen Blatt Wink
 
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Kim
Analyst


Dabei seit: Jan 2008
Beiträge: 1
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: Di 08 Jan, 2008 16:39    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ich hatte das gleich Problem... hatte bei der VoBa schon einen unterschrieben und dann ein besseres Angebot von der Sparkasse... habe dann bei der VoBa abgesagt, denn die müssen einen aus der IHK ja auch wieder austragen lassen und danach habe ich dann erst den der Sparkasse unterschrieben... Smile
 
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