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hierundhu
[ Ausbildungsvertrag mitschicken? ]
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Gast






BeitragVerfasst am: Mo 17 Jul, 2006 11:51    Titel: Ausbildungsvertrag mitschicken? Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ich möchte jetzt noch kurzfristig meinen Ausbildungsvertrag kündigen! Das mach ich schriftlich und mich würde interessieren, ob ich dort den Vertrag mitschicken muss!
 
Forum






Verfasst am: Mo 17 Jul, 2006 11:51    Titel: Ausbildungsvertrag mitschicken?  



 
gast
Gast





BeitragVerfasst am: Di 18 Jul, 2006 2:55    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

ruf einfach bei der Bank an und frag nach.
ich denke, dass sie erstmal eine schriftliche kündigung haben wollen, und dich vllt auch nochmal einladen um genauere gründe in einem gespräch zu erfahren.
 
spaddel
Department Head


Sparkasse
Ausgelernt

Dabei seit: Oct 2005
Beiträge: 1250

BeitragVerfasst am: Di 18 Jul, 2006 9:51    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

darf man vorher vielleicht noch fragen, warum du kündigen möchtest?
 
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style
Managing Director


Dabei seit: Jul 2006
Beiträge: 332

BeitragVerfasst am: Di 18 Jul, 2006 11:15    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Da es gerade um Kündigung geht. Ich hab vor Kurzem mit meiner freundin ein bischen gelernt weil sie abgefragt wurde oder sowas.

Kündigen so wie sie es will, darf man doch nur in der Probezeit oder?

Kann an sonsten bei mangelnden Gründen das Unternehmen einen Schadenersatz fordern?


mfg
der style =)
 
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spaddel
Department Head


Sparkasse
Ausgelernt

Dabei seit: Oct 2005
Beiträge: 1250

BeitragVerfasst am: Di 18 Jul, 2006 13:33    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

nein!?

kündigen kannst du, wann du willst. je nach küdigungszeitraum kann das unternehmen aber eventuell geleistete sonderzahlungen zurückverlangen.
der betrieb kann dich ohen weiteres in der probezeit kündigen, danach gilt kündigunsfrist von 3 monaten und die entsprechenden schutzgesetze für arbeitnehmer...
 
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Gast






BeitragVerfasst am: Fr 21 Jul, 2006 10:01    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

@ spaddel: Die normale kündigungsfrist ist nur einen Monat(28 Tage) zum 15 oder ende des Monats, also wenn du die probezeit hinter dir hast, darin darfs du gleich kundigen, da hast du keine frist die du noch arbeiten musst.

@style: Ja du kannst nur in der Probezeit kündigen wann du willst, aber sobald die um ist, wirst dich wohl an die Kündigungsfrist halten müssen.

Müsste stimmen was ich da geschrieben hab, wenn nicht sagt bescheid.
 
bob
Analyst


Dabei seit: Jul 2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: Fr 21 Jul, 2006 12:20    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

deinen Ausbildungesvertrag kannst du jederzeit schriftlich kündigen.
Da du vom Vertrag gesprochen hast, und nicht von der Arbeit, gehe ich mal davon aus, dass du deine Ausbildung noch nicht angefangen hast. Wie gesagt, kündigen ist kein Problem, nur wenn du kurz vor Ausbildungsbeginn kündigst, ist es rechtlich möglich, dass der Ausbildende eine Schadensersatzleistung einklagen kann.
 
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