Verfasst am: Do 09 Okt, 2008 19:01 Titel: Fahrtkostenerstattung per Auto
Hi Leute ,
fange nächstes Jahr an und würde gerne von meinem Heimartort nach MS mit dem Auto fahren , bekomme ich da auch einen Teil erstattet !?!
Danke
Forum
Verfasst am: Do 09 Okt, 2008 19:01 Titel: Fahrtkostenerstattung per Auto
Andrea_88 Moderator
Commerzbank Ausbildungsplatz
Dabei seit: Jul 2008 Beiträge: 335 Wohnort: Hamburg
Verfasst am: Do 09 Okt, 2008 21:24 Titel:
also von der bank weiß ich nicht aber sonst über ne steuererklärung...
LG _________________ Azubi ab 2009 bei der CoBa
Phil90 Director
Dresdner Bank Ausbildungsplatz
Dabei seit: Aug 2008 Beiträge: 156
Verfasst am: Fr 10 Okt, 2008 1:22 Titel:
Die Steuererklärung wird ihm nichts bringen; in der Ausbildung fällt man ja noch unter die Grenze.
In sachen Pendlerpauschale kann ich leider nicht weiterhelfen.
Soweit ich weiß gibt es bei der Dresdner keine Fahrtkostenerstattung - soll aber wohl von Marktregion zu Marktregion unterschiedlich sein.
Wenn du es also genau wissen möchtest wird dir der gang zum Telefon nicht erspart bleiben _________________ Mfg
Phil90
Ich bin der ewige Optimist
- Sarkasmus und Ironie sind meine Zeugen
Sonja87 Associate
Dabei seit: Dec 2007 Beiträge: 31
Verfasst am: Fr 10 Okt, 2008 16:31 Titel:
Also die Dresdner Bank Nord erstattet alle Fahrtkosten, die über 51€ im Monat liegen am Ende des Quartals zurück.
Als Autofahrer bekommst du den Betrag zurück, den das günstigste Bahnticket auf der Strecke kosten würde....
Michiii Moderator
Dresdner Bank
Dabei seit: Sep 2007 Beiträge: 370 Wohnort: Schwerin
Verfasst am: Sa 11 Okt, 2008 11:04 Titel:
Region Nordost gibts sowas z.b. nicht da musste alles selbst zahlen...musste halt schauen wie es bei dir vor ort aussieht _________________ Streite dich nie mit einem Dummen ! Denn dazu musst du auf sein Niveau hinab und dort schlägt er dich mit seiner Erfahrung.
gast123 Associate
Dresdner Bank Ausgelernt
Dabei seit: Jul 2008 Beiträge: 30
Verfasst am: So 12 Okt, 2008 15:06 Titel:
region rhein-main is es auch so, dass man das günstigste verkehrsmittel bezahlt bekommt. allerdings nur für fahrten die über den normalen arbeitsweg hinausgehen (z.b. seminare) normaler arbeitsweg wird nicht bezahlt.im übrigen kommt man innerhalb der ausbildung sehr wohl über die grenzen.... ich war zumindest jedes jahr drüber...
manche vielleicht nicht im ersten jahr, wenn sie vor ausbildungsbeginn nix gearbeitet haben.
und dann kann man sehr wohl das fahrtgeld über die steuererklärung geltend machen
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