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[ Nachträgliche Verlängerung der Ausbildung ]
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lukasj37
Vorstand


Anmeldungsdatum: Mar 17, 2008
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: Mo 24 März, 2008 18:03    Titel: Nachträgliche Verlängerung der Ausbildung Antworten mit Zitat nach oben ... 

Bei mir ist es so. Mein Ausbildungsbetrieb hat mir einen Vertrag gemacht, wo die Ausbildungszeit 2 Jahre betrug. Ich war sehr überrascht, denn wollte gerne 3 Jahre machen.

Ich habe dort angerufen und die haben mir gesagt ich kann dann 3 Jahre machen. Aber der Vertrag direkt konnte nicht geändert werden, was ich mir eigentlich gedacht habe. Nun soll ich während der Ausbildung zu meinem Ausbilder gehen und der beantragt dann für mich eine nachträgliche Verlängerung der Ausbildung.

Kennt ihr dieses Verfahren? Habt ihr damit irgendwelche Erfahrungen gesammelt? Ihr oder eure Kollegen von der Bank?
 
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Verfasst am: Mo 24 März, 2008 18:03    Titel: Nachträgliche Verlängerung der Ausbildung  



 
Gast






BeitragVerfasst am: Mo 24 März, 2008 20:21    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Warum willst du freiwillig deine Ausbildungszeit verlängern???

Verlängerung der Ausbildungszeit

In Ausnahmefällen kann die Handwerkskammer auf Antrag die Ausbildungszeit durch Hoheitsakt verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen (§ 27 b Abs. 2 HwO.) Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung besteht nicht. In beiderseitigem Einvernehmen, d.h. vertraglich können Ausbildungsbetrieb und Auszubildender das Ausbildungsverhältnis dagegen nicht verlängern, da ein solcher Vertrag gem. §§ 28, 18 BBiG nichtig wäre.

Solche Ausnahmefälle sind z.B.

erkennbare schwere Ausbildungsmängel
längere Ausfallzeiten (z.B. infolge Krankheit)
Eine Erhöhung der Vergütung tritt durch die Verlängerung nicht ein.

TIP Bei schlechten schulischen Leistungen sollten Sie Ihren Auszubildenden zur kostenlosen Nachhilfe, den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) anmelden.

Der Antrag soll rechtzeitig vor Ablauf des Berufsausbildungsverhältnisses gestellt werden. Antragsformulare gibt's bei der Prüfungsabteilung.

Eine Verlängerung nach § 27b HwO schließt eine anschließende Verlängerung wegen nicht bestandener Prüfung gem. § 21 Abs. 3 BBiG nicht aus. Umgekehrt ist nach einer Verlängerung nach § 21 Abs. 3 BBiG eine Verlängerung nach § 27 a HwO nicht mehr möglich.
 
lukasj37
Vorstand


Anmeldungsdatum: Mar 17, 2008
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: Mo 24 März, 2008 20:53    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ich habe keine Lust, irgendwelche Themen zu überspringen oder schneller zu bearbeiten. Ich möchte alles Schritt für Schritt lernen. So schlau bin ich nun wieder auch nicht.

Aber kann es sein, dass sich dein Text zur Verlängerung der Ausbildungszeit für eine dreijährige Ausbildung bezieht? Also wenn man länger als 3 Jahre die Ausbildung machen muss wegen Krankheit etc. ? Bei mir geht es um eine nachträgliche Verlängerung.

Wie ist denn das eigentlich überhaupt eine Ausbildung in 2 Jahren zu machen, anstatt 3? Ich stelle mir das anstrengend vor. Ok, bei machen Bank geht sie nur über 2 bis 2,5 Jahre, aber da hat man dann keine Wahl.
 
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Gast






BeitragVerfasst am: Di 25 März, 2008 1:28    Titel: Crossnought Antworten mit Zitat nach oben ... 

So oder so, nach der Ausbildung ist Zeit des Lernes ja nicht vorbei - da werde ich froh sein, zumindest diesen Teil nach 2 Jahren abgeschlossen zu haben. Letztendlich wird das darauf hinauslaufen, dass du ordentlich ausgenutzt wirst.
 
007
Gast





BeitragVerfasst am: Di 25 März, 2008 8:59    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Lieber Lukas, ich habe auch 2 Jahre gelernt und kann sagen, ich habs gut geschafft! Wenn man Abi hat, sonst kriegt mand iese Verkürzung ja gar nicht, sollte man in der Lage sein, das alles in 2 Jahren gut zu schaffen! Auch die Berufsschule war für mich kein Problem. Du solltest dir das nochmal überlegen. Du verpasst nichts. Und so wie der Gast vor mir schrieb, so seh ich das auch. Außerdem kriegst du ein Jahr weniger Geld, das lohnt sich auch nicht und Weiterbilden willst du dich doch sicher auch, also da lernst du bestimmt noch genug.
Warum hast du denn so große Bedenken es nicht zu schaffen? Kenne keinen, der freiwillig die Ausbildung verlängern will, eher verkürzen!
 
lukasj37
Vorstand


Anmeldungsdatum: Mar 17, 2008
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: Di 25 März, 2008 10:00    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ich habe kein ABI! Ich habe die Höhere Handelsschule gemacht.

Ich bin "erst" 18, von daher habe ich noch viel Zeit. Außerdem macht es mir nichts aus weniger zu verdienen. Ich wohne bei meinen Eltern und habe von daher kaum Ausgaben. Ich bin eher ein sehr sparsamer Typ. Ich gebe nicht mein Geld für Alkohol oder Zigaretten aus, was ja bekanntlich viele Jugendliche machen.

Ich möchte gerne meine Ausbildung erfolgreich beenden und nicht mit einer 4 da am Ende stehen, weil ich Sachen nicht kapiert habe.
 
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Gast






BeitragVerfasst am: Di 25 März, 2008 13:41    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Dann sei fleißig und lerne auch außerhalb der Berufsschulblöcke, dann wirst du keine Probleme bekommen.
Ansonsten hättest du dann doch einen eher verfehlten Berufswunsch.
 
0815
Gast





BeitragVerfasst am: Di 25 März, 2008 15:08    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Anonymous hat folgendes geschrieben:
Dann sei fleißig und lerne auch außerhalb der Berufsschulblöcke, dann wirst du keine Probleme bekommen.
Ansonsten hättest du dann doch einen eher verfehlten Berufswunsch.
genau das würde ich auch sagen. Wenn man Höhere Handelsschule besucht hat, hat man schon viel kaufmännisches Wissen, also wozu dann noch eine Verlängerung der Ausbidlungszeit? Wenn du glaubst, du bist überfordert in dem Job, dann such dir lieber noch was anderes.
 
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Verfasst am: Di 25 März, 2008 15:08    Titel:  



 
lukasj37
Vorstand


Anmeldungsdatum: Mar 17, 2008
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: Di 25 März, 2008 15:32    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

0815 hat folgendes geschrieben:
Anonymous hat folgendes geschrieben:
Dann sei fleißig und lerne auch außerhalb der Berufsschulblöcke, dann wirst du keine Probleme bekommen.
Ansonsten hättest du dann doch einen eher verfehlten Berufswunsch.
genau das würde ich auch sagen. Wenn man Höhere Handelsschule besucht hat, hat man schon viel kaufmännisches Wissen, also wozu dann noch eine Verlängerung der Ausbidlungszeit? Wenn du glaubst, du bist überfordert in dem Job, dann such dir lieber noch was anderes.


Viel kaufmännisches Wissen?

Also ich muss sagen die HH war sehr einfach. Das ich da viel gerlernt habe würde ich nicht sagen. Die meisten Sachen wusste ich so oder waren auch logisch zu lösen. Probleme hatte ich da nie.

Was lernen Leute die 3 Jahre ihre Ausbildung machen und Leute die 2 Jahre machen?

Gibt es da so einen groben Lehrplan.
 
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Renovatio
Moderator


Anmeldungsdatum: May 15, 2006
Beiträge: 607

BeitragVerfasst am: Di 25 März, 2008 15:40    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

1. HwO ist für uns nicht relevant da es sich nicht um ein Handwerk handelt!

2. Eine evtl. Verlängerung ist bei der IHK zu beantragen, eine Begründung ist notwendig. Der Vertrag muss neu ausgestaltet werden und von der IHK sowie dem Arbeitgeber abgenommen werden.

3. Denke ich nicht, dass die Ausbildungszeit länger wie 2,5 Jahre sein wird.

4. Man kann auch ohne Abi die Ausbildungszeit auf 2 Jahre verkürzen wenn:

- Höhere Handelsschule m. gutem Ergebnis
- eine kaufm. Ausbildung bereits absolviert wurde
- der Azubi das 21. Lebensjahr bereits vollendet hat
 
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