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[ BA Studium Versicherung ]
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Tristan2008
Analyst


Commerzbank

Dabei seit: Mar 2011
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Mi 16 März, 2011 19:03    Titel: BA Studium Versicherung Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hallo Leute,

ich war heute bei meiner Krankenkasse und wollte mich für das Studium im Oktober diesen Jahres Krankenversichern lassen. Die sagten mir, alles kein Problem und machten alle Formulare fertig. Nur komisch wurde es, als man mir sagte das ich für den Theoriezeitraum, also den an der Uni, ich meine Beiträge selbst zahlen muss und im Praxiszeitraum das die Bank macht. Habe mich jetzt nocheinmal im Internet informiert. Dort habe ich allerdings gelesen, das

Zitat:
bei praxisintegrierten dualen Studiengängen – nach neuer Rechtslage – keine Sozialversicherungspflicht mehr besteht. Dies gilt sowohl für die Praxisphasen als auch für die Vorlesungszeit (BSG-Urteil vom 1.12.2009, B 12 R 4/08 R).


Aber bei berufsintegrierten und berufsbegleitenden dualen Studiengängen besteht Sozialversicherungspflicht.

Folgend habe ich nun 2 Fragen:

1. Ist das Studium bei der Commerzbank nun praxisintegriert Dual, oder berufsintegriert?

2. Es kann ja nur ein Fall zutreffen. Entweder komplett Sozialversicherungspflichtig oder gar nicht. So nen hin und her wie man mir das erzählen wollte kann ja gar nicht sein. Die Dame bei der Krankenversicherung bezog sich auf eine Gesetzesänderung welche uns mit "normalen Studenten" gleichstellt.

Was trifft nun zu, und hat schon jemand anderes damit Erfahrungen gemacht?
 
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Verfasst am: Mi 16 März, 2011 19:03    Titel: BA Studium Versicherung  



 
heku
Analyst


Dabei seit: Mar 2011
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: Mi 16 März, 2011 19:36    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hallo Tristan2008,

ein leidiges Thema welches ich selbst in den letzten Monaten durch habe und bei dem leider zumindest zum damaligen Zeitpunkt die Sozialversicherungsträger alle nicht auf dem aktuellen Stand waren.

Duale Studiengänge lassen sich wie du schon richtig schreibst differenzieren - und zwar in drei Kategorien:

1) Praxisbegleitend = Studium steht "im Vordergrund", die Praxisbausteine dienen dazu, das theoretische Wissen anzuwenden. Vertragsformular über die Ausbildung ist hier meistens von der BA/DH ausgestellt.

2) berufsbegleitend = du hast ein normales Angestelltenverhältnis mit dem Praxispartner geschlossen / dieses u.U. schon vor Beginn des Studiums gehabt und "bildest" dich salopp formuliert akademisch weiter.

3) ausbildungsintegriert = im Rahmen des Studiums ist zusätzlich eine Ausbildungsabschlussprüfung bei einer IHK z.B. als Bankkaufmann / Investmentfondskaufmann inbegriffen.

M.W. müsstest du demzufolge in Kategorie 1) fallen. Für diese gilt nun auf Basis des angeführten Gerichtsurteils durch das Bundessozialgericht eigentlich, dass studentisch versichert wird.

Es gab nun einiges Hin und Her: Zunächst hatten einige Kassen Ende 2010 studentisch versichert, dann gab es ein Spitzenverbandsurteil, dass eine volle Sozialversicherungspflicht unterstellte und nunmehr ist es zumindest in meiner Seminargruppe so, dass eine Versicherung unabhängig von der Kasse zum studentischen Tarif stattfindet. Ich denke, dass dies repräsentativ ist und auch für dich gelten würde.

Hintergrund des Durcheinanders war übrigens eine Klage aus dem Umfeld der BA in Berlin - diese ist jedoch als eine Fakultät der dortigen Fachhochschule angeschlossen, sodass die Krankenversicherungen hier zunächst wie oben beschrieben nicht mitziehen wollten.

Die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung sind immer durch den Versicherungsnehmer (=dich) direkt zu entrichten. Dein Ausbildungspartner ist in diesem Falle raus aus der Sache und du sparst eine Menge Geld, weil sich der Tarif auf nur rund 66,-- EUR beläuft. Die Beiträge können ganz normal bei Steuererklärung und Kindergeld angegeben werden. Die Versicherung als Student ist in jedem Fall dem Arbeitgeber und der Hochschule nachzuweisen - hier erstellen die KVen Versicherungsbestätigungen, teilweise kann man dies auch selbst über den Internetauftritt erledigen (bspw. Barmer-GEK).

Eine Unterscheidung in der SV-Pflicht dergestalt, dass hier nach Praxis- und Theoriephase getrennt wird ist mir nicht bekannt und ich halte diese Variante offen gesagt auch für hanebüchen.

Viel Erfolg bei der Durchsetzung!

Heku

EDIT zur Unterteilung: Eine genauere Betrachtung zwischen ...-integriert und ...-begleitend gibt es wohl auch noch - hier bin dann allerdings irgendwann nicht mehr dahinter gestiegen. Macht aber im Standardfall eines dualen Bankstudiums meines Erachtens keinerlei Unterschied.


Zuletzt bearbeitet von heku am Mi 16 März, 2011 19:43, insgesamt einmal bearbeitet
 
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Tristan2008
Analyst


Commerzbank

Dabei seit: Mar 2011
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Mi 16 März, 2011 19:42    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Dankeschön für die schnelle Antwort.

Das habe ich mir schon fast gedacht das dies so sein würde.
Wäre echt eine seltsame Sache gewesen, wenn diese SV Entrichtungen alle 3 Monate wechseln würden.

Dann werde ich der Krankenkasse nocheinmal einen Besuch abstatten müssen.

Vielen Dank =)
 
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neledarikamrat
Moderator


Sparkasse
Ausgelernt

Dabei seit: Jan 2008
Beiträge: 2778

BeitragVerfasst am: Mi 16 März, 2011 20:01    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Bei mir gabs das leidige Thema auch und ich wurde bei meiner KV zunächst studentisch versichert... Letzte Woche kam allerdings ein Schreiben, wonach das BA-Studium kein Hochschulstudium nach Hochschulirgendwasgesetz sei und deswegen eine studentische Versicherung ebenfalls nicht mehr ginge... Unterm Strich läuft es jetzt auf eine freiwillige (Pflicht-)Versicherung hinaus (ob jetzt freiwillig oder freiwillig pflichtversichert hab ich bis jetzt noch nicht kapiert), deren Beitrag in diesem Fall jedoch identisch mit dem Beitrag der studentischen Versicherung ist Smile

Ich hab allerdings auch die Erfahrung gemacht, dass die Mitarbeiter vor Ort nicht wirklich einen Plan von der Sache haben... Bei mir mussten sie auch in der Zentrale anrufen und doch hat sich es dann dreimal wieder geändert Wink
 
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