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[ Abschreibungen? ]
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yasmin300
Associate


Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: Sa 06 Nov, 2010 21:40    Titel: Abschreibungen? Antworten mit Zitat nach oben ... 

Kann mir mal jemand abschreibung auf forderungen erklären?Ich versteh das alles nicht
 
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Verfasst am: Sa 06 Nov, 2010 21:40    Titel: Abschreibungen?  



 
Colonia
Managing Director


andere
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Dabei seit: Dec 2009
Beiträge: 491

BeitragVerfasst am: Sa 06 Nov, 2010 22:33    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Was verstehst du denn nicht? Ich kann dir hier alles runterrasseln, jedoch hilft dir das nicht unbedingt.
 
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yasmin300
Associate


Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: Sa 06 Nov, 2010 22:43    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

ich versteh alles nicht
wann ich was abziehen muss und wieso
 
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Colonia
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andere
Ausgelernt

Dabei seit: Dec 2009
Beiträge: 491

BeitragVerfasst am: So 07 Nov, 2010 1:15    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ermittlung der Anscheinend intakten Forderungen:
Debitorenbestand
- uneinbringliche Forderungen
- Zweifelhafte Forderungen
- Sichere Forderungen
= Anscheinend intakte Forderungen.

Auf zweifelhafte Forderungen werden EWB gebildet.
Uneinbringliche Forderungen sind direkt abzuschreiben" Abschreibungen auf Forderungen an KKK".
Auf die Anscheinend intakten Forderungen werden die PWB gebildet.

Wenn man eine Insolvenzquote hat, erhält man dies als Erlös und schreibt den Rest ab.

Bilanzwert Debitoren:
Debtorenbestand
-uneinbringliche Forderungen
-PWB
-EWB
 
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yasmin300
Associate


Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: So 07 Nov, 2010 15:02    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

ja aber für was mach eich das u wann muss ich es abziehen und wann nicht gibt manchma aufgaben da ziehe ich nicht alle kredite ab versteh ich nicht und wenn ich weiß es fällt ein teil aus wieso zieh ich dann alles ab
 
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Colonia
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andere
Ausgelernt

Dabei seit: Dec 2009
Beiträge: 491

BeitragVerfasst am: So 07 Nov, 2010 15:19    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Das habe ich doch geschrieben. Lies doch mal richtig.
Wenn auf zweifelhafte Forderungen EWB gebildet werden, muss man trotzdem die zweifelhaften Forderungen in voller Höhe zur Ermittlung der anscheinend intakten Forderungen abziehen.

Wenn auf die intakten Forderungen PWB gebildet werden sollen, und ein Bestand vorhanden ist, dann werden die PWB lediglich aufgefüllt.
Und zwar bildet man dann die PWB mit dem PWB-Satz und zieht dann den Bestand ab.



Beim Bilanzwert der Debitoren werden nur die uneinbringlichen Forderungen und die EWB und PWB( auch Bestände aus den Vorjahren) abgezogen!
 
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yasmin300
Associate


Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: So 07 Nov, 2010 15:50    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

ok ich gucks mir nocham genau an ich poste nochmal wenn ich eien frage habe ja:-)
 
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