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[ Pendlerpauschale ]
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Michiii
Moderator


Ausgelernt

Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 583
Wohnort: Schwerin

BeitragVerfasst am: Mo 02 Feb, 2009 22:03    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Joa....die 4500 € als höchstbetrag sind korrekt.

Bei Fahrten zur Berufsschule oder sonstigen auswärtigen fahrten, die dir der arbeitgeber nicht bezahlt, kannst du aber den Hin und Rückweg anrechnen.
Nur bei der regelmäßigen Arbeitsstätte ist eben nur die einfache Entfernung anrechnenbar.

Wobei das ja auch bei fast jedem von uns reichen sollte Wink
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Forum






Verfasst am: Mo 02 Feb, 2009 22:03    Titel:  



 
human-piranha
Director


Dabei seit: Aug 2008
Beiträge: 284

BeitragVerfasst am: Mo 02 Feb, 2009 23:12    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

ach was, reichen Smile

Schade dass man keine Verlustvorträge machen kann, das wäre noch was. Da könnte ich mich arm rechnen auf dass der Staat mich reich macht Wink
 
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disRuptor
Vice President


Dabei seit: Jan 2009
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: Mo 02 Feb, 2009 23:56    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Wie ist das denn, wenn man vom Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss bekommt?

Kann man dann trotzdem die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen?
 
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Michiii
Moderator


Ausgelernt

Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 583
Wohnort: Schwerin

BeitragVerfasst am: Di 03 Feb, 2009 0:24    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Jopps....das wird verrechnet...du gibts sowohl an, was du laut entfernungspauschale verfährst und was die der arbeitgeber dafür zuschießt...das zieht die familienkasse dann entsprechend ab von deinen kosten.

schummeln bringt da auch net viel...da in der regel auf der bescheinigung des Arbeitgebers diese zusätzlichen leistungen angegeben werden, kann man die auf dem anderen forumlar nicht einfach verschweigen Wink
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