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[ Gute mittlere Reife besser als schlechtes Abitur? ]
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Lavinia
Vice President


Sparkasse
Ausbildungsplatz

Dabei seit: Jul 2009
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: Mi 17 März, 2010 19:08    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

ChristinaS hat folgendes geschrieben:
Solange das Potenzial da ist, sollte man so lange lernen, wies eben geht, meiner Meinung nach..



Sehe ich ach so.
 
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Verfasst am: Mi 17 März, 2010 19:08    Titel:  



 
Colonia
Managing Director


andere
Ausgelernt

Dabei seit: Dec 2009
Beiträge: 491

BeitragVerfasst am: Mi 17 März, 2010 19:50    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ist doch alles Jacke wie Hose.

Die Ausbildung zum Bankkaufmann/frau mit 2 Jahre Ausbildungszeit ist um einiges anspruchvoller und lernintensiver wie Abitur.


Bei Abitur reichte es einfach aus, sich grob in der Materie auszukennen.
In der Berufsschule musst du alles haargenau lernen, denn die Klausuren bestehen bis auf BBL nur aus Multiple Choice "Ankreuzaufgaben".

Da kann ein Satz genau gleich sein, sich nur um ein Wort unterscheiden und durch dieses Wort ändert sich das ganze Wesen des Satzes und bekommt eine völlig andere Bedeutung.

Da fällt mir eine ganz klassische Aufgabe bezüglich HGB ein:

Wozu ist ein Prokurist laut HGB §54 mit Sondervollmachten bevollmächtigt?


a) Zur Aufnahme von Darlehen
b) Kauf von Grundstücken.
c) Belastung oder Verkauf von Grundstücken.
d) Aufnahme von Wechselverbindlichkeiten.

SO und jetzt mal die Antwort(en) dazu ohne Nachzuschauen!

Kleiner Scherz.
Auf solche AUfgaben muss man sich schon einstellen und diese sind noch von der einfachen Sorte Wink
 
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Knut
Department Head


Deutsche Bank
1. Lehrjahr

Dabei seit: Apr 2008
Beiträge: 768

BeitragVerfasst am: Do 18 März, 2010 16:47    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ähm, die Frage gibt keinen Sinn?!
Du redest von einem Handlungsbevollmächtigtem Wink
Ein Prokurist darf 1,2, und 4 sowieso immer Smile


Und ich muss dir eindeutig widersprechen...Ich fand Abitur hundertmal härter...berufsschule hingegen ist ein witz...
 
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Colonia
Managing Director


andere
Ausgelernt

Dabei seit: Dec 2009
Beiträge: 491

BeitragVerfasst am: Fr 19 März, 2010 0:10    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Nein, ich verwechsel nichts.

§54 HGB nimmt auch Bezug auf Prokuristen, denn auch ein Prokurist ist ein Handlungsbevollmächtigter Wink. Mit Sondervollmacht dürfen diese Grundstücke verkaufen oder belasten.
 
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