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Gast






BeitragVerfasst am: Di 27 Nov, 2007 0:37    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Zitat:
darf ich den anrechnen?

Laptop wird zu 50 % als Arbeitsmittel anerkannt, sofern kein "PC-Fahrtenbuch" geführt wird. AfA natürlich über 3 Jahre pro rata temporis.

Zitat:
kann man dann 920euro pauschalbetrag abziehen und den laptop?

920 EUR pauschal oder nachweisbar höhere Werbungskosten
 
Forum






Verfasst am: Di 27 Nov, 2007 0:37    Titel:  



 
ReneFuchs
Site Admin
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Landesbank

Dabei seit: Jun 2004
Beiträge: 156
Wohnort: Reinsdorf bei Zwickau

BeitragVerfasst am: Do 27 Dez, 2007 0:15    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Also ich habe meinen Laptop auch bei der Steuer angesetzt und die haben ohne Nachweis 50 % angesetzt!
 
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TobiasHohberger
Site Admin
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Raiffeisenbank
Ausgelernt

Dabei seit: Jul 2004
Beiträge: 5686
Wohnort: Frankenland

BeitragVerfasst am: Do 27 Dez, 2007 15:40    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

@ Rene: Wieviel hat das Notebook gekostet? 700 Euros oder 1.500 Euros ??? Wink
 
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