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[ Kindergeld während d. Ausbildung? ]
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Wiggle
Moderator


Deutsche Bank
Ausgelernt

Dabei seit: Nov 2006
Beiträge: 339
Wohnort: Parchim

BeitragVerfasst am: So 11 Jan, 2009 18:12    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Korrekt. Deine Mutter / Eltern, werden da von der Familienkasse einige Briefe bekommen.
Die wollen immer und immer wieder Nachweise, was du hast, bekommst und bekommen wirst und nach 2 oder 3 Jahren bekommen hast. Echt schlimm Twisted Evil
 
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Verfasst am: So 11 Jan, 2009 18:12    Titel:  



 
blubberchen
Managing Director


Dabei seit: Apr 2008
Beiträge: 303

BeitragVerfasst am: So 11 Jan, 2009 18:17    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Deswegen..

Auch wenns die genehmigt wird im zweiten Lehrjahr..Das Geld auf keinen Fall ausgeben, sondern lieber aufs Sparbuch einzahlen.

Die können nämlich alles bis zu vier Jahre im Nachhinein zurückverlangen. Und da des dumm wäre, auf einen Schlag fast 2000 Euro zurückzahlen zu müssen.

Das Geld lieber anlegen solange..Dann hast wenigstens die Zinsen Wink
 
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Wiggle
Moderator


Deutsche Bank
Ausgelernt

Dabei seit: Nov 2006
Beiträge: 339
Wohnort: Parchim

BeitragVerfasst am: So 11 Jan, 2009 18:18    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Totaler Mist auf jeden Fall. Lieber nicht genehmigt bekommen und im Nachinein holen, als haben, ausgeben und dann zurückzahlen. Rolling Eyes
 
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blubberchen
Managing Director


Dabei seit: Apr 2008
Beiträge: 303

BeitragVerfasst am: Mi 14 Jan, 2009 23:10    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Mal ne Frage.

Kann ich mir anrechnen lassen beim Kindergeld, dass ich für die Ausbildung ausgezogen bin? Beim alten Formuluar bis 2006 gabs dafür extra platz...Aber bei dem neuen gibts da nix mehr für..Trotzdem mal versuchen?
 
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Michiii
Moderator


Ausgelernt

Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 583
Wohnort: Schwerin

BeitragVerfasst am: Mi 14 Jan, 2009 23:29    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

blubberchen hat folgendes geschrieben:
Mal ne Frage.

Kann ich mir anrechnen lassen beim Kindergeld, dass ich für die Ausbildung ausgezogen bin? Beim alten Formuluar bis 2006 gabs dafür extra platz...Aber bei dem neuen gibts da nix mehr für..Trotzdem mal versuchen?


Falls du damit die Mietkosten meinst...nein, sind nicht anrechenbar.
_________________
Streite dich nie mit einem Dummen ! Denn dazu musst du auf sein Niveau hinab und dort schlägt er dich mit seiner Erfahrung.
 
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banker1989
Analyst


Dabei seit: Oct 2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: Mi 14 Jan, 2009 23:33    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Neu ab diesem Jahr ist, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen (=Zinsen;) bis zum SparerPauschbetrag von 801 nicht mehr für die Berechnung des Kindergeldes zählen Smile
Und darüber kommt ja wahrscheinlich keiner von uns. Und wenn doch, braucht er auch kein Kindergeld mehr Laughing
 
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Wiggle
Moderator


Deutsche Bank
Ausgelernt

Dabei seit: Nov 2006
Beiträge: 339
Wohnort: Parchim

BeitragVerfasst am: Mi 14 Jan, 2009 23:37    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

banker1989 hat folgendes geschrieben:
Neu ab diesem Jahr ist, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen (=Zinsen;) bis zum SparerPauschbetrag von 801 nicht mehr für die Berechnung des Kindergeldes zählen Smile
Und darüber kommt ja wahrscheinlich keiner von uns. Und wenn doch, braucht er auch kein Kindergeld mehr Laughing


Also so abwägig ist das gar nicht Rolling Eyes Zumindest nicht bei "guten" Zinsen. Also na gut.... macht euch keine Sorgen Twisted Evil Die werden ja die nächsten Jahre eh nüscht Laughing
 
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mouth
Director


Dabei seit: Feb 2007
Beiträge: 183

BeitragVerfasst am: Mi 28 Jan, 2009 18:56    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

hab mal wieder ne kleine frage zum kindergeld:

wie siehts denn aus, wenn ich im rahmen meiner ausbildung 4 wochen in ner anderen filiale gearbeitet habe. (60km einfacher weg)
hab die fahrtkosten auch vom AG erhalten.
kann ich das trotzdem mit ansetzen? können die das irgendwie rausfinden, dass die fahrtkosten vom AG bezahlt wurden? (nicht über normales gehalt)
gleiches gilt auch für die spesen von 8 € für diese tage.

das würd mich nämlich total aus der sch***** reiten, wenn ich das mit ansetzen könnte.
 
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Verfasst am: Mi 28 Jan, 2009 18:56    Titel:  



 
blubberchen
Managing Director


Dabei seit: Apr 2008
Beiträge: 303

BeitragVerfasst am: Mi 28 Jan, 2009 21:08    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Probiers einfach mal Very Happy

Wenn sies nicht genehmigen, werden sies dir ja mitteilen.
 
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JCB80
Associate


Deutsche Bank

Dabei seit: Dec 2009
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: So 13 Dez, 2009 23:53    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

mouth hat folgendes geschrieben:
hab mal wieder ne kleine frage zum kindergeld:

wie siehts denn aus, wenn ich im rahmen meiner ausbildung 4 wochen in ner anderen filiale gearbeitet habe. (60km einfacher weg)
hab die fahrtkosten auch vom AG erhalten.
kann ich das trotzdem mit ansetzen? können die das irgendwie rausfinden, dass die fahrtkosten vom AG bezahlt wurden? (nicht über normales gehalt)
gleiches gilt auch für die spesen von 8 € für diese tage.

das würd mich nämlich total aus der sch***** reiten, wenn ich das mit ansetzen könnte.


Nein, kannst du nicht. Bin mir nicht sicher ob die es rausfinden können, aber ich wirds nicht versuchen, denn es ist illegal.
 
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