In der G+V-Rechnung wird bei der Bildung der Vorsorgereserve die erforderliche Abschreibung mit bestimmten Erträgen wie z.B. mit realisierten Kursgewinnen kompensiert und nur der Saldo (238,-) wird ausgewiesen. Aus diesem Grund ist auch aus der G+V-Rechnung die Bildung einer stillen Vorsorgereserve nicht ersichtlich.
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