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Bewertung von Forderungen

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Bewertung von Forderungen


Es gibt 3 Verschieden Arten von Forderungen:
  1. Forderungen, deren Ausfall feststeht ( uneinbringliche Forderungen)
  2. Forderungen mit Ausfallrisiko ( zweifelhafte Forderungen)
  3. Einwandfreie Forderungen
1. Uneinbringliche Forderungen:
Forderungen deren Ausfall feststeht müssen direkt und in voller Höhe abgeschrieben werden.

Beispiel: Gegen einen Kunden ist das Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt worden unsere Forderung beträgt 60.000, -?

Buchungssatz:
Abschreibung auf Forderungen an KKK (Debitoren)

KKK wird sofort berichtigt. Abschreibungen haben als Aufwand Auswirkungen auf die GuV - Rechnung und mindern so die Erträge des laufenden Jahres.

Sollte wieder erwarten später doch noch eine Zahlung eingehen, so ist der Eingang als Ertrag zu erfassen.

Buchungssatz:
BKK an außerordentliche Erträge o. Erträge aus abgeschr. Forderungen

Bilanzierung:
Uneinbringliche Forderungen dürfen nicht (mehr) in der Bilanz ausgewiesen werden.

2. Zweifelhafte Forderungen:
Forderungen dei denen ein erkennbares und belegbares Risiko besteht, werden durch indirekte Abschreibung Einzelwertberichtigt.

Beispiel:
Für ein Darlehen an eine GmbH in Höhe von 200.000,-, soll aufgrund der verschlechterten Situationen des Unternehmens (Umsatz rückläufig, Verluste) zur Risikovorsorge eine Einzelwertberichtigung in Höhe von 30% gebildet werden.

Buchungssatz:
Abschreibung auf Forderungen an Einzelwertberichtigung (EwB)

KK bleibt in voller Höhe erhalten. Risikovorsorge gebildet als EwB und Abschreibung als Aufwand. Eine EwB bleibt solange bestehen, wie die Risikovorsorge notwendig ist und eventuelle Erhöhungen werden ebenso gebucht.

Bessert sich die wirtschaftliche Situation des Kunden und/oder werden zusätzlich Sicherheiten gestellt kann die EWB aufgelöst werden.

Buchungssatz:
EwB an außerordentliche Erträge o. Erträge aus abgeschr. Forderungen

Bilanzausweis:
EwB - Konten sind passive Bestandskonten, die als Korrekturposten für aktive Bestandskonten dienen. EwB´s müssen von den Forderungen an Kunden abgesetzt werden und erscheinen somit nicht in der Bilanz.

3. Einwandfreie Forderungen:
Forderungen bei denen keine erkennbaren Risiken zu erkennen sind, werden aus Erfahrung nicht immer zu 100% zurückgezahlt. Bei diesen Forderungen wird eine indirekte Abschreibung zur Vorsorge vorgenommen. Es wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet, die auf Erfahrungswerten beruhen.

Buchungssatz:
Abschreibung auf Forderungen an PwB

Durch die Pauschalwertberichtigung wird nur Vorsorge betrieben, das Konto PWB wird jedes Jahr angepasst. Es gibt einen Erfahrungswert in % der von den Forderungen wo Pauschalwertberichtigt wird.

Bilanzausweis:
Das PwB - Konto ist ein passives Bestandskonto, auch dieses Konto muss von den Forderungen an Kunden abgesetzt werden und erscheint somit nicht in der Bilanz.

WICHTIG: JEDE FORDERUNG DARF NUR EINMAL WERTBERICHTIGT WERDEN!

Berechnung des Bilanzwertes der Debitoren
Debitoren vor Abschreibungen
- uneinbringliche Forderungen ( direkte Abschreibungen )
= Debitoren nach Abschreibungen ( Debitoren lt. Inventur )
- Höhe der gebildeten Einzelwertberichtigungen
- Höhe der gebildeten Pauschalwertberichtigung
____________________________________________________________
= Bilanzwert der Debitoren









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Publiziert am: 2004-06-28 (113988 mal gelesen)

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