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Mietvertrag

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Definition: ist ein Gegenseitiger Vertrag, durch den der Vermieter dem Mieter Sachen zum Gebrauch gegen Entgelt erlässt.

Kennzeichen des Mietvertrages:
• Dauerschuldverhältnis
• Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung von beweglichen oder unbeweglichen Sachen zum Gebrauch
• Gegenstand des Mietvertrages können Sachen im Sinne des § 90 BGB sein
• Überlassung ist entgeltlich
• Der Abschluss eines Mietvertrages erfordert, dass sich die Vertragsparteien einigen, über die Mietsache, die Mietzeit und den Mietpreis
• formfrei, außer Mietverträge über Wohnraum und Grundstücke länger als ein Jahr









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Publiziert am: 2004-06-28 (9377 mal gelesen)

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