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Inhalte, Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag

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Inhalte, Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag

Abschluss des Arbeitsvertrages
• Sonderform des Dienstvertrages
• verpflichtet Arbeitnehmer zu Leistungen für den Arbeitgeber
• Arbeitgeber verpflichtet sich zur Lohnzahlung

Formfreiheit
• muss nicht schriftlich erfolgen
• Ausnahme: Befristung

Mitteilungspflichten
Falls Arbeitsvertrag nicht schriftlich, dann sind folgende Mindestinhalte innerhalb eines Monats schriftlich zu fixieren:
• Name und Anschrift der Vertragsparteien
• Beginn und ggf. Ende des Arbeitsverhältnisses
• Arbeitsorte
• Bezeichnung bzw. Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit
• Zusammensetzung, Höhe und Fälligkeit des Arbeitsentgeltes
• vereinbarte Arbeitszeit
• Dauer des jährlichen Urlaubs
• Kündigungsfristen
• Allg. Hinweis auf geltende Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen

Dauer
• unbefristet/ auf bestimmte Zeit
• befristet (enden bei Zeitablauf oder bei erreichen eines bestimmten Zwecks ohne Kündigung)
o dürfen nur abgeschlossen werden, wenn ein sachlicher Grund vorliegt (vorübergehende Vertretung, Saisonarbeit, Aushilfsarbeiten, Arbeitsvertrag auf Probe)
o Laufzeit max. 24 Monate
o maximal 3 mal verlängert

Probezeit
Arbeitsverhältnis, für das alle arbeitsrechtlichen Vorschriften gelten
• 2 Formen:
o unbefristetes Arbeitsverhältnis mit Vorgeschalteter Probezeit (max. 6 Monate); gesetzliche Kündigungsfrist = 2 Wochen
o Probezeit als befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart, Ende: Fristablauf ohne Kündigung

Arbeitszeit (§ 1 Abs. 1 Arbeitsgesetz)
• ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepause
• regelmäßige Werktätige Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten, d.h. max. 48 Stunden pro Woche
• bei täglicher Arbeitszeit > 6 Stunden => Pause mind. 30 Minuten
• bei täglicher Arbeitszeit > 9 Stunden => Pause mind. 45 Minuten
• Zwischen Ende und Beginn der Arbeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden liegen

Pflichten des Arbeitnehmers
Hauptpflicht = Dienstpflicht
• Der AN hat die versprochenen Dienste persönlich zu leisten
• Der Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag bestimmen, wo und wann Dienstleistungen zu erbringen sind

Nebenpflichten
• Er darf Dritten keine Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse mitteilen
• Unterlassen ruf- und Kreditschädigende Äußerungen
• Gehorsamspflicht
o Der AN ist verpflichtet, den Weisungen des AG nachzukommen
o in der Betriebsordnung festgelegt: Telefonbenutzung, Rauchverbot, Wettbewerbsverbot
o keine Unlautere Konkurrenz
• Treuepflicht
o Der AN hat auch die Pflicht, schaden vom AG abzuwenden und das Betriebsinteresse zu fördern

Folgen bei Pflichtverletzungen
Kommt ein AN seiner Hauptpflicht nicht oder seinen Nebenpflichten nicht oder nur unzureichend nach, so kann dies bis zu einer Lohnminderung, Kündigung oder Schadensersatzpflicht führen.









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Publiziert am: 2004-06-28 (43394 mal gelesen)

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