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Sicherungsabtretung

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Die Sicherungsabtretung (Zession)

Hier werden zur Absicherung von Forderungen und andere Rechte des
Kreditnehmers an das Kreditinstitut übertragen (abgetreten)
Der Vertrag wird zwischen dem Gläubiger der Forderung (Zedent=Kreditschuldner)
und dem Sicherungsnehmer (Zessionar=Bank) ohne Mitwirkung des Drittschuldners
geschlossen.
Hier unterscheidet man zwischen einer Stillen und einer Offenen Zession

a) Stille Zession
- Der Drittschuldner zahlt mit schuldbefreiender Wirkung an den Zedenten.
- Der Zedent ist verpflichtet, den Zahlungseingang an den Zessionar abzuführen
- Der Drittschuldner wird von der Abtretung nicht benachrichtigt.

b) Offene Zession
- Der Drittschuldner kann nur an den Zessionar mit schuldbefreiender Wirkung
zahlen.
- Der Drittschuldner wird von der Abtretung benachrichtigt.

Zuletzt unterscheidet man noch zwischen einer Einzelabtretung sowie zwischen
Rahmenabtretungen.
Von Einzelabtretungen spricht man, wie der Name schon sagt, dass man eine Forderung
abtritt, wenn laufend Forderungen bis zu einer festgesetzten Höhe abgetreten werden
spricht man von einer Rahmenabtretung.
Bei der Rahmenabtretung unterscheidet man zwischen

a) Mantelzession, d.h. der Kreditnehmer tritt bestehende Forderungen an den
Gläubiger ab und verpflichtet sich, laufend weitere Forderungen zur Sicherung
abzutreten.

b) Globalzessionen, d.h. der Kreditnehmer tritt alle gegenwärtigen sowie
künftigen Forderungen gegen Drittschuldner ab. Hier ist zu beachten, dass die
Forderungen bereits mit dem Enstehen auf das Kreditinstitut übergehen.

© Bildungsverlag E1NS - Wirtschaftslehre des Kreditwesens









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Publiziert am: 2004-06-28 (19283 mal gelesen)

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