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Schuldverschreibungen

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Schuldverschreibungen


Definition: Schuldverschreibungen sind Wertpapiere die Forderungsrechte
verkörpern. Der Besitzer hat grundsätzlich
- Anspruch auf Rückzahlung
- Anspruch auf Zinsen

Merkmale:

Übertragung der Rechte:
- Inhaberschuldverschreibung: Übertragung durch Einigung und Übergabe des
Wertpapiers.
- Namensschuldverschreibung: Diese werden nur angewandt, wenn Zins- und
Tilgungszahlungen an namentlich genannte Personen geleistet werden sollen.

Laufzeit:
Diese wird in den Anleihebedingungen festgelegt
- Kurzfristige Anleihen: 0 - 4 Jahre
- Mittelfristige Anleihen: 4 - 8 Jahre
- Langfristige Anleihen: mehr als 8 Jahre

Rückzahlung:
- Gesamtfällige Anlagen: Hier wird der Betrag komplett am Laufzeitende
ausgezahlt
- Tilgungsanleihen: Hier erfolgt die Tilgung durch Auslosungen von Serien,
Gruppen etc. bzw. durch Rückkauf an der Börse.
- Ewige Anleihen: Diese müssen nicht zurückgezahlt werden. Es gibt keinerlei
Rückzahlungsverpflichtung des Schuldners.

Verzinsung:
- Anleihen mit Zinsscheinen
a) mit festen Nominalzins (=Straight Bonds)
Diese haben eine gleich bleibend feste Verzinsung über die komplette
Laufzeit. Die Zinserträge können während der Laufzeit abgestuft fallen
oder steigen
b) mit veränderlichen Zinssätzen (=Floating Rate Notes)
Diese gewähren keinen festen, sondern einen variablen Zinsertrag. Der
Zinssatz wird für jede Periode an den Referenzzinssatz: z.B. Euribor
angepasst.
c) ohne Zinsschein (=Null-Kupon-Anleihen, Zero Bonds)
Hier werden währen der Laufzeit keine Zinszahlungen geleistet. Der
Zinsertrag ergibt sich durch die Differenz zwischen Rückzahlungs- und
Emissionskurs. Der Anleger erhält statt periodischer Zinszahlungen
eine Einmalzahlung bei Fälligkeit der Anleihe

Sicherheit:
- Mündelsicherheit: Vermögenswerte von Personen, die unter Vormundschaft
stehen, unterliegen einem besonderen Anlegerschutz. Diese dürfen nur
in bestimmten Anlageformen angelegt werden.
- Negativklausel: Hiermit verpflichtet sich der Emittent, die aktuelle
Anleihe hinsichtlich der Besicherung früherer bzw. künftigen Emissionen
mindestens gleich zu stellen.
- Deckungsstockfähigkeit: Deckungsstockfähige Wertpapiere erfüllen besondere
Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Liquidität sowie Rentabilität.
Sie können von Versicherungsunternehmen für das gebundene Vermögen,
insbesondere für den Deckungsstock erworben werden.

© Bildungsverlag E1NS - Wirtschaftslehre des Kreditwesens









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Publiziert am: 2004-06-28 (34966 mal gelesen)

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