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Fähigkeiten

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3.2 Fähigkeiten

Notwendig:

· allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen
· Auffassungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (z.B. rasches Überfliegen von Unterlagen, Arbeiten mit Rechtsvorschriften, Statistiken, Tabellen und Anträgen, auf Papier, am Bildschirm)
· mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen (z.B. Beraten von Kunden, Schriftverkehr)
· sprachlich-logisches Denkvermögen (Umgang mit Vertragsbedingungen, gesetzlichen Regelungen und Vorschriften)
· Kaufmännische Befähigung (z.B. Kreditanträge beurteilen, Finanzierungspläne aufstellen, Finanzdienstleistungen verkaufen)

Förderlich:
· Gutes Personengedächtnis(Umgang mit wechselnden Kunden)
· Gutes Zahlengedächtnis (z.B. Informieren über aktuelle Finanzanlagemöglichkeiten, Kreditkonditionen)
· Gute Befähigung zum Planen und Organisieren (z.B. bankinterne Planungs- und Organisationsaufgaben übernehmen)









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Publiziert am: 2004-06-28 (71684 mal gelesen)

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