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Notwendiger Schulabschluss

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3.4 Notwendiger Schulabschluss

Der Einstieg in die Berufsausbildung ist über alle allgemein- und berufsbildenden Schulabschlüssen möglich.
Diese Ausbildung steht weiblichen und männlichen Schulabgängern gleichermaßen offen.
In den letzten Jahren haben die Kreditinstitute als Folge des Trends zu immer höheren Schulabschlüssen vorrangig Abiturienten in die bankfachliche Ausbildung aufgenommen.
Etliche private Banken empfehlen studierwilligen Hochschulberechtigen, nach dem Abitur zunächst ein Studium aufzunehmen und sich als Trainee zu bewerben.

Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.

Trotz des hohen Abiturientenanteils sind die Kreditinstitute auch weiterhin an leistungsfähigen Realschülern interessiert. Diese Schülergruppe, die den Bankkaufmann überwiegend als Abiturienten- Beruf einschätzt, nimmt ihre Berufschancen bei Banken und Sparkassen noch nicht ausreichend wahr.









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Publiziert am: 2004-06-28 (46904 mal gelesen)

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