Pflichten des Exporteurs (Verkäufer) -Lieferung ordnungsemäßer Ware
Übername aller Kosten bis die Ware an Bord des Schiffes verladen ist. Zum Beispiel
o Transport-Verladekosten bis Verladung der Ware an Bord
o Verpackungskosten
o Kosten für Genehmigungen oder Lizenzen
o Übernahme des Risikos der Beschädigung bzw. Verlustes der
Ware bis die Reling des Schiffes im Verschiffungshafen überschritten
wurde. (= Gefahrenübergang)
Pflichten des Exporteurs (Verkäufer) - Besorgung des Schiffsraumes
- Übernahme der Beförderungs- und Versicherungskosten für Seefracht bis Hamburg
- Die Mindestversicherung muss den Kaufpreis zuzüglich 10% "imaginären" Gewinn abdecken, zum Beispiel Kaufpreis 50.000 USD -> Versicherungssumme: 55.000 USD
- Liefernachweis in Forum eines Konnossements (Bill of Lading) beschaffen
- Gefahrenübergang: Reling des Schiffes im Verschiffungshafen
Pflichten des Importeurs (Käufer) - Annahme der ordnungsgemäß gelieferten Ware
- Zahlung des Kaufpreises
- Übernahme aller Kosten ab Verschiffungshafen London, zum Beispiel
o Transport- und Verschiffungskosten bis zum Lieferort
o Kosten für Genehmigungen und Lizenzen ab Verschiffungshafen
o Benachrichtigung des Exporteurs über Namen und Abfahrt des Schiffes (=Schiffsraumbesorgung)
o Übernahme des Risikos der Beschädigung bzw. Verlustes der Ware ab Überschreiten der Reling im Verschiffungshafen
Pflichten des Käufers (Importeur) - Ware im Bestimmungshafen an BOrd des Schiffes übernehmen
- Ablade-, Transport- und Versicherungskosten (Hamburg-Lierort) tragen
- Gefahrenübergang: Reling des Schiffes im Verschiffungshafen (London)
- Kostenübergang: Bestimmungshafen (Hamburg)