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Der Bundestag

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Bundestag 

Organe des Bundestags
Ältestenrat:
Erfahrenen Abgeordneten, legen Tagesordnung fest
Präsidium:
Bundespräsident mit Vize - leiten Bundestagssitzungen
Abgeordneten – Präsidium
à Bundestagsausschüsse - Vorberatenen Abteilungen

Aufgabe des Bundestags
- Gesetzgebung (beteiligt, Gesetzesinitiative)
- Gesetzesvorlage ( Vorschläge für Gesetze die noch nicht beschlossen sind) - Beschließt sie mit
- Kontrollfunktion – kontrolliert Regierung ( SPD – Grünen)
- Wahlfunktion (wählt Kanzler, Bundespräsidenten(Köhler), ½ der Richter des Unabhängigen Bundesfinanzgerichtes (andere ½ Kanzler mit Regieren) 
- Zeugnisverweigerungsrecht

Ausschüsse
Ständige Ausschüsse
Sonderauschüsse
Untersuchungsausschüsse
Kommissionen

Zusammensetzung entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen
Diskussion und Formulierung von Gesetzentwürfen und Initativen

Bundesrat
Bundesrat – Ländervertretung

--> Einfache
--> Zustimmungsgesetze - Bundesrat muss zustimmen

Vermittlungsausschuss – Mitglieder vom Bundestag und Bundesrat

Bundesrat und Föderalismus
Bundesrat
        - Je nach Größe + Einwohnerzahl
        - Die Länder haben ein abgestuftes Stimmengewicht
        - Es orientiert sich an der Einwohnerzahl (Art 51)
        - Jedes Land hat min 3
        - Länder mit mehr als 2 Mio EW: – 4 
        - Mehr als 6 Mio EW: – 5
        - 7 Mio EW: – 6
        - 69 gesamt

Zusammensetzung des Bundesrat
- 69 Vertreter der Bundesländer
- Abgestuftes Stimmenverhältnis nach Einwohnerzahl

Aufgaben 
- Mitwirkung bei der Gesetzgebung des Bundes (einfache- Zustimmungsfähig)
- Gesetzesinitiative ( eigene Gesetze entwerfen)
- Vermittlungsausschuss anrufen/einberufen
- Mitwirkung bei der Verwaltung des Bundes

Bundesregierung
- Bundeskanzler
- Minister

Wie wird man Bundeskanzler
Auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt

Wie wird man Bundesminister
Von Bundeskanzler bestimmt
Vom Bundespräsident ernannt

WICHTIGE BEGRIFFE
Koalition - SPD / B90 - Um eine Regierung bilden zu können
- Zusammenschluss von verschiedenen/mehreren Fraktionen

Fraktion - Gewählte Abgeordnete einer Partei die sich zu Fraktionen zusammenschließen
Zur Beratung und Entscheidungsfindung bilden Mitglieder des Bundestages Fraktionen
Besteht aus Mitgliedern derselben Partei
Muss aus min. 34 Abgeordneten bestehen = 5% aller Mitglieder aus Bundestag
Wenn < 5% können sich die Abgeordneten zu einer Gruppe zusammenschließen
Fraktion hat gegenüber einer Gruppe größere Rechte und finaz. Vorteile

Opposition Parteien die nicht an der Regierungskoalition beteiligt sind

Stellung der Abgeordneten
Frei Abstimmen
Frei in Entscheidung
Fraktionsdisziplin unterworfen

Freies Mandat – Sind nur an Gewissen unterworfen nicht an vorgaben, Aufträgen und Weisungen Ihrer Partei

Spannung


Fraktionsdisziplin - Minderheit einer Fraktion immer der Mehrheit anschliest

Indemnität und Immunität der Abgeordneten
Zur Absicherung der Unabhängigkeit zum Schutz der Abgeordneten
Jeder in Knast – keiner im Parlament
Unabhängige Entscheidungen

Immunität -
persönliche Prozesshindernis

Für Straftaten nur zur Verantwortung wenn Bundestag zustimmen, 
Bundestag muss Immunität aufheben
o Keine Freiheitsentziehung
o auf Frische tat ertappt oder im Laufe des nächsten Tag von ihrer Fraktion verurteilt wird 
nur folgende Strafen : 
Busgeldverfahren, politisch – rechtliche Maßnahmen, Verwarnungen
- Dauer – solange sie ihr Mandat ausüben

Indemnität Persönliche -
Prozesshindernis
- für Entscheidungen + Äußerungen im Bundestag nicht belangt oder verfolgt werden
- außer Verleumdung, Beleidigung, Äußerungen bei Partei/Wahlveranstaltungen
- Dauert auch nach Beendigung des Mandats fort und kann nicht aufgehoben werden

Zeugnisverweigerungsrecht - Abgeordneten brauchen Keine Aussagen über Personen die den Abgeordnete persönliche Aussagen/vertrauliche Mitteilungen gemacht haben keine Auskunft geben

Vermittlungsausschuss
Zwischen Bundesrat und Bundestag vermittelt er
½ der Mitglieder des Bundestag 16
½ der Mitglieder des Bundesrat 16
Vermitteln zwischen streitenden – Änderungsvorschlag
- Bundestag

Wer hat Gesetzgebungsinitative/ Wer kann Gesetze einbringen ( Vorschläge/Vorlagen)
- Bundesregierung
- Bundesrat - Vertretung der Länder
- Bundestag

Gesetzgebung des Bundes/ Gesetzgebungskompetenzen

Bund
Ausschließliche Gesetzgebung

Länder
Ausschließliche Gesetzgebung

Länder nur Befugnis zur Gesetzgebung, wenn + soweit sie hierzu in einem Bundesgesetze ausdrücklich ermächtigt werdenausschließlich der Bund erlässt in best. Punkten die Gesetzgebung auschließlich macht das der Bund – ausnahmsweise
- Auswärtige Angelegenheiten
- Verteidigung, Zivilschutz
- Staatsangehörigkeit
- Passwesen
- Währungs-+ Geldwesen
- Zölle und Außenhandel
- Bundesbahn/Reichsbahn + Luftverkehr
- Post und Fernmeldewesen
- Kultur
- Polizeiwesen
- Bildungswesen
- Gesundheitswesen
Rahmengesetzgebung
Bund hat das Recht unter d. Vorraussetzung des Artikel 72 Rahmenvorschriften zu erlassen
- Hochschulwesen
- Jagdwesen, Naturschutz + Landschaftspflege
- Bodenverteilung+ Raumordnung
- Melde und Ausweiswesen
 
Konkurrierende Gesetzgebung
Länder nur Befugnis zur Gesetzgebung, solange + soweit der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht keinen Gebrauch macht
o Bürgerliches Recht, Strafrecht+ Strafvollzugo Personenstandswesen
o Vereins + Versammlungsrecht
o Aufenthaltsrecht für Ausländero Erzeugung + Nutzung der Kernenergie
o Besoldungs- + Versorgung d. öffentlichen Dienstag
Wenn Bund nichts regelt müssen es die Länder tun
Konkurrierend 74/74a
Best. Sachbereiche in dem der Bund Gesetze erlassen kann
wenn Bund Gesetz erlässt – dafür zuständig









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Publiziert am: 2005-12-05 (10580 mal gelesen)

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