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Beleihungswert - Berechnung

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Der Ertragswert wird meist genutzt wenn, das Objekt:

1. mehr als 1/3 gewerblich genutzt wird
2. nur vermietet wird, z.B. Mehrfamilienhäuser


Beleihungswert als Mittelwert = (Sachwert + Ertragswert) / 2

Begriffe und Erklärung:

Verkehrswert
= der derzeit am Markt tatsächlich erzielbare Wert

Beleihungswert
= der Wert, den die Bank unter Anrechnung der erkennbaren Risiken, nachhaltig erzielen kann

Beleihungssatz
= ein Prozentsatz gerechnet auf den Beleihungswert
= Hypothekenbanken beleihen bis 60 %, andere Banken und Bausparkassen i.d.R. bis 80%
= die Differenz dient der Abdeckung nicht erkennbarer Risiken / nicht kalkulierbaren Risiken

Beleihungsgrenze
= der Beleihungssatz als EUR - Betrag ausgerechnet
= max. Betrag der Kredithöhe









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Publiziert am: 2005-03-28 (52823 mal gelesen)

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