(Registrieren)
Gläubigerpapiere

[ Zurück ]



Gläubigerpapiere

Definition: Gläubigerpapiere (Schuldverschreibungen) verbriefen ein ein Forderungsrecht gegenüber dem Emittenten.

Der Inhaber hat grundsätzlich Anspruch auf Rückzahlung und Zahlung der fälligen Zinsen.

Gläubigerpapiere können grundsätzlich von 3 verschiedenen Emittenten ausgegeben werden.
Die sind:

a) die öffentliche Hand (z.B. Bundesrepublik Deuschland, Bundesländer usw.)
b) Kreditinstitute (z.B. Genossenschaftsbanken, Sparkassen usw.)
c) und die Industrie (z.B. Firmen)

Merkmale der Schuldverschreibungen:

I. Laufzeit:
Damit ist der Zeitraum zw. dem Verzinsungsbeginn und der Fälligkeit der Anlage
gemeint. Mit kurzfristig bezeichnet man eine Laufzeit von bis zu 4 Jahren, von 4 – 8
Jahren eine mittelfristige Anleihe und ab 8 Jahren Laufzeit langfristig.

II. Übertragung der Rechte:
Grundsätzlich werden Gläubigerpapiere als Inhaberschuldverschreibung emittiert.Die Übertragung findet durch Einigung und Übergabe der          Urkunde statt. Wenn der Emittent Zins- und Tilgungszahlungen nur an namentlich bekannte Personen zahlen möchte, werden                     Namensschuldverschreibungen emittiert.

III. Rückzahlung:
Man unterscheidet
- gesamtfällige Anleihen: Der Anleihebetrag wird am Ende der Laufzeit zurückgezahlt.
- Tilgungsanleihen: Die Anleihe wird in bestimmten Abständen in Teilbeträgen zurückgezahlt.
- Ewige Anleihen: Diese werden nie zurückgezahlt. Es erfolgt eine ewige Zinsauszahlung

IV. Verzinsung:
Grundsätzlich lässt sich die Verzinsung in Anleihen mit festen („Straight“) und Anleihen mit variablem („Floater“) Zinssatz unterscheiden. Bei Anleihen mit festen Zinssätzen bleibt der Nominalzins während der gesamten Laufzeit gleich; bei Anleihen mit variablen Zinssätzen werden diese regelmäßig in bestimmten Abständen an einen Referenzzinssatz z.B. EURIBOR angepasst. Bei sogenannten „Null-Kupon-Anleihen erfolgt keine periodische Zinszahlung, sondern komplett am Ende der Laufzeit

V. Sicherheit: (Dies hängt maßgeblich vom Emittenten ab)
Negativklausel:
Anhand dieser Klausel verpflichtet sich der Emittent, die aktuelle Anleihe hinsichtlich der Besicherung gegenüber früheren oder künftigeren Emissionen mindestens gleichzustellen.
Deckungsstockfähigkeit:
Deckungsstockfähige Wertpapiere besitzen besondere Merkmale hinsichtlich der Liquidität, der Sicherheit sowie der Rentabilität. Diese sind für Versicherungsunternehmen interessant.
Mündelsicherheit:
Diese Anleihe eignet sich für Personen die unter Vormundschaft stehen. Sie weisen ein hoch Maß an Sicherheit auf.









Copyright © by Alle Rechte vorbehalten.

Publiziert am: 2004-06-26 (51740 mal gelesen)

Content ©