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Börsenaufsicht

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Börsenaufsicht

· Dient dem Schutz der Anleger
· faire Preisbildung
· ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge

Organisation:
-> 1) BAFIN
-> für die Bafin werden Börsenaufsichtsbehörden der Bundesländer tätig
-> unmittelbare Marktaufsicht 2) Handelsüberwachsungsstelle (HüSt)
     3) Börsengeschäftsführung


zu 1) Aufgaben der BAFIN:

1) Verfolgung + präventive Bekämpfung von Insidergeschäften
2) Überwachung insbes. Der Ad Hoc Publizität börsennotierter Unternehmen
3) Überwachung der Publizität von Transaktionen über bedeutende Beteiligungen
4) Überwachung der Verhaltensregeln für Kundengeschäfte
5) Internationale Zusammenarbeit mit ausländ. Wertpapieraufsichtsbehörden + internationalen Organisationen
Erteilung einer Erlaubnis für Betreiber organisierter Märkte mit Sitz im Ausland, die Handelsteilnehmer im Inland Marktzugang über Handelsschirme gewähren


zu 2) Aufgaben der HüSt:

· Überwacht den Handel an der Börse- die Börsengeschäftsabwicklung
· Erfasst alle Daten + wertet sie aus
· Ermittelt bei Zweifeln an der richtigen Feststellung des Börsenpreises den Sachverhalt
· Unterrichtet unverzüglich die Geschäftsführung + die Börsenaufsichtsbehörde
· Überwacht die Einhaltung des Sicherheitsrahmens bei allen Handelsteilnehmers

zu 3) Aufgaben der Börsengeschäftsführung:

Die vom Börsenrat bestellte Geschäftsführung besteht aus einem oder mehreren Personen. Ihr obliegt die Leitung der Börse, sie ist zuständig für die nachfolgend aufgeführten Aufgaben, sowie alle anderen Aufgaben, die nicht ausdrücklich anderen Börsenorganen zugewiesen sind.
· Zulassung von Unternehmen + Personen zum Börsenhandel
· Aufnahme, Aussetzung + Einstellung der Notierungen
· Organisation + Geschäftsablauf der Börse
· Allgemeine Überwachung
Beauftragung von Skontroführern mit der Feststellung des Börsenpreises.









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Publiziert am: 2004-11-14 (9256 mal gelesen)

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