Eine Forderung kann durch Vertrag vom Gläubiger auf einen Dritten übertragen werden § 398 BGB
Die Sicherungsabtretung ist die Übertragung einer Forderung durch den Kreditnehmer an das KI zur Sicherung einer oder mehrerer bestehender o künftiger Forderungen.
Rechtsbeziehungen
Abtretungsvertrag – formfrei
Um Beweisgründen in der Praxi schriftlich
Sicherungsabtretung= nicht akzessorische Kreditsicherheit, d.h. das KI erwirbt die Forderung treuhändlerisch(fiduziarisch)