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Rechtsgrundlagen Sparen

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Rech Kred V = Verordnung über die Rechnungslegung der KI


Merkmale der Spareinlagen
1. Jedes Sparkonto besitzt eine Urkunde
· gebundene Sparbuch
· lose – Blatt Sparbuch
· Sparcard->
· Sparzertifikat( bei 1x Einzahlung)

2. Sparkonten sind nicht für den ZV zugelassen

3. Spareinlagen werden vom positiven umschriebenen Einlegerkreis bei KI eingereicht
· natürliche Personen
· BGB - Gesellschaften( GbR)
· Vereine deren Zweck nicht auf einen Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist
· juristische Personen des öffentlichen Rechts
· Unternehmen mit gemeinnützigen Mildtätigkeiten oder kirchl. Zwecken bzw. Anlage von mit Kautionen + Gelder zur Sicherheiten- Stellung aus dem Heimvertrag

4. Sie dürfen nicht von vornherein befristet sein

5. Sie haben eine Kündigungsfrist von min. 3 Monaten dann hat Sparer einen Monatl. Freibetrag von 2000€
Freibetrag= Verfügung ohne vorherige Kündigung + ohne Vorschusszinsen

Bei längerer Kündigungsfrist entfällt meist der monatl. Freibetrag

Als versprochene Leistung gilt:
Ø der gekündigter Betrag nach Ablauf der Kündigungsfrist bzw. 2000 im Monat ohne Kündigung

Verzinsung von Spareinlagen=

Ø Zinsgutschrift erfolgt zum 31.12.des Jahres
Ø die Zinsmethode: Kaufmännische Methode -30/ 360 ( Monat / Jahr)
Ø über die Zinsen kann 2 Monate ( Januar , Februar) nach der Gutschrift ohne Kündigung und ohne Vorschusszins verfügt werden
Ø danach werden Zinsen kapitalisiert + sind somit Inhalt des Kapitalbetrages
Ø die Verzinsung beginnt mit dem Tag der Einzahlung und endet mit dem der Rückzahlung vorhergehenden Kalendertage

Sorgfaltspflichten für Kunden
Grundlagen = sind die Bedingungen für den Sparverkehr
- sorgfältige Aufbewahrung der Sparurkunde
- sofortige Meldung ans KI bei Verlust

Um Missbrauch einzuschränken kann ein Kennwort vereinbart werden( Kontoinhaber bekommt es auch ohne Kennwort ausbezahlt, sofern er sich legitimieren kann.

Gläubiger – Eigenschaften bei Spareinlagen
Gläubiger
- Sparkontoinhaber
- Einzahlender
- Nicht immer ein dritter
- BGH hat Leitsätze dazu gemacht

Verfügungen mit und ohne Sparbuch
- Auszahlung nur mit Vorlage des Sparbuches oder des letzten Auszuges
- Daueraufträge auf anderes Sparkonto
- Bank – Forderungen ( Darlehenszinsen, Kauf eines Wepa)
- Krankheit d. Sparbuchinhabers
- Verfügungen am Geldautomaten











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Publiziert am: 2004-06-26 (28153 mal gelesen)

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