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Handelsregister

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Handelsregister § 8

· Ist ein amtliches Verzeichnis aller Kaufleute eines Amtsgerichtsbezirkes
· Wird vom jeweiligen Amtsgericht geführt

§9 Einsicht in das Handelsregister
Einsicht ist von jedem gestattet
Von den Eintragungen können Abschriften ( auch in Beglaubigter Form angefertigt werden)

§ 10 Bekanntmachung der Eintragungen
Gericht hat die Eintragung durch den Bundesanzeiger + durch min. 1 anderes Blatt bekannt zu machen

§ 12 Anmeldung zur Eintragungen
Anmeldungen + Zeichnungen für das Handelsregister müssen in öffentlicher Beglaubigter Form vorgelegt werden

§19 Löschungen:
Eintragungen die rot unterstrichen sind gelten als gelöscht, Juristen mit 1. Staatsexamà genießt öffentlichen Glauben (wenn über Unrichtigkeit bescheidweiß nicht darauf pochen das es geändert wird)
d.h. eingetragene Tatsachen sind gegenüber 3. gültig sofern dieser einen evtl. Unrichtigkeit nicht erkannte- gültig, aber noch nicht eingetragen -> nichtig

Prokura- Handlungsvollmacht
im HR eingetragen
Unternehmen entzieht Vollmacht- Nutz es noch- Erst mit Änderung im Register-> gültig

A B
Einzelkaufleute  Kapitalgesellschaften
Personenhandelsgesellschaften  
HRA583 Amtsgericht Meiningen  
   
6 Spalten 7 Spalten
  Grund: o. Stammkapital mit angegeben


Inhalte des Handelsregisterauszuges
Firma
Ort der Niederlassung
Gegenstand des. Unternehmen ( bei juristischen)
KG -> persönlich haftende Gesellschafter
GmbH -> Geschäftsinhaber
Insolvenz -> Abwickler-
Vorstand
Prokura-> Handlungsvollmacht v. Personen
Firma vertreten- alleine
Prokuristen


Handelsregistereintragungen können konstitutiv (z.B. Formkaufleuten) o. deklaratorisch ( z.B. bei Ist Kaufleuten) o. Prokura sein









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Publiziert am: 2004-08-08 (16301 mal gelesen)

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