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Firmengrundsätze

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Firmengrundsätze


1) Firmeneignung §18
   
Firma muss zur Kennzeichnung d. Kaufmanns geeignet sein + Unterscheidungskraft besitzen
2) Firmenwahrheit §18
   
Firma darf nicht täuschend über Umfang+ Art der Geschäfte d. Unternehmens geführt werden
    Nicht internat. Getränke Union nicht was sie nicht machen im Namen
3) Firmenbeständigkeit § 21,22
   
Durch Heirat anderer Name- Bei Tod, wenn Erben übernehmen- Name der alten Firma behalten

    Die bisherige Firma kann weitergeführt werden, auch wenn
    · Eine Namensänderung erfolgte ( z.B. durch Heirat o. Adoption)
    · Eine Übertragung der Firma erfolgte( durch Kauf Erbschaft o. Schenkung) wenn der bisherige Inhaber dafür Einwilligung gibt oder dessen   Erben)
    · Eine Änderung des Gesellschafterbestand erfolgte

4) Firmenöffentlichkeit § 29
   
Jeder Kaufmann muss seine Firma beim Handelsregister eintragen lassen
    Ferner ist jeder Kaufmann verpflichtet Handelsrechtliche Aufgaben auf seinen Geschäftsbriefen anzugeben
    - Adresse
    - Geschäftsführer
    - Name
    - Handelsregister+ Registernummer
    - Steuernummer

5) Firmenausschließichkeit § 30
   
Jede neue Firma muss sich von den bereits in dem jeweiligen Registergericht eingetragenen Unternehmen deutlich unterscheiden









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Publiziert am: 2004-08-08 (34421 mal gelesen)

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