Das Bezugsrecht
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Die
Berechnung des Bezugsrechtes
Kapitalerhöhung
einer AG bedeutet:
- der
(alte) Aktionär hat Anspruch auf die neuen Aktien (gesetzlicher Anspruch)
- dieser
Anspruch wird durch die Hauptversammlung als „Bezugsrecht“ beschlossen
- jede
alte Aktie beinhaltet 1 Bezugsrecht, verkörpert durch den nächstfolgenden
Dividendenschein
- die
Aktionäre haben das Recht, nicht die Pflicht, nach dem festgelegten
Bezugsverhältnis junge Aktien zu erwerben.
I. Das
Bezugsverhältnis
Es
ist das Verhältnis des bisherigen Grundkapitals zur Kapitalerhöhung (ausgedrückt
durch m/n)
Beispiele:
a)
Kapitalerhöhung um 120 Mio. von 680 Mio. auf 800 Mio. €
=> Lösung 17/3
b)
Kapitalerhöhung um 50 Mio. auf 800 Mio. auf 800 Mio. €
=> Lösung 15/1
c)
Kapitalerhöhung von 6,8 Mio. auf 8,4 Mio. € => Lösung 17/4
d)
Kapitalerhöhung von 54,60 Mio. auf 65,52 Mio. € => Lösung 5/1
Manchmal
schließt die HV das BR ganz oder teilweise aus. In diesen Fällen wird nur das
bezugsberechtigte Grundkapital bei der Ermittlung des BV berücksichtigt.
e)
Die Chemie-AG erhöht ihr Grundkapital um 144 Mio. auf 844 Mio. €. Von
dem neuen Kapital werden 4 Mio. € der Belegschaft unter Ausschluß des
Bezugsrechts der übrigen Aktionäre angeboten.
Lösung:
Altes
Grundkapital
844-144 Mio.
700 Mio. €
Gesamte
Kapitalerhöhung
144 Mio. €
./.
BR- ausschluss
4 Mio. €
bezugsberechtigtes
Kapital
140 Mio. €

II.
Rechnerischer Wert des Bezugsrechts
Die
Aktien unserer XXL-AG werden vor der Kap.-erhöhung mit 34,5 € gehandelt, die
jungen Aktien werden für 20€ ausgegeben. (Dividendenzahlung bleibt unberücksichtigt)
Wie
wirkt sich das bei unserer XXL-AG aus?
Die
neuen Aktien sind hinsichtlich ihrer Rechte den alten Aktien gleichgestellt, d.
h. auch, dass der erwirtschaftete Gewinn nun auf mehr Stück Aktien verteilt
werden muss.
Daraus
gibt sich eine Wertänderung der Aktien:
Vor
der Erhöhung:
26 Mio. Aktien zu 34,5 €
=
897 Mio. €
Erhöhung:
2,6 Mio. Aktien zu 20 €
=
52 Mio. €
Nach
der Erhöhung:
28,6 Mio. Aktien
949 Mio. €
Durchschnittswert
= 949 Mio. / 28,6 Mio. = 33,18 €
Bezugsrechtsabschlag
je Aktie: 34,50 – 33,18 € = 1,32 €
Der
so ermittelte Kursabschlag auf die alten Aktien wird als rechnerischer Wert des
BR bezeichnet.
Er
ist auch mit Hilfe einer Formel zu ermitteln:
Oder
kurz

Copyright © by Alle Rechte vorbehalten. Publiziert am: 2004-06-28 (7648 mal gelesen) |