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Der Lombardkredit

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Der Lombardkredit


1. Definition

Der Lombarddarlehen ist ein kurz- bis mittelfristiges Darlehen gegen die Verpfändung von marktgängiger beweglichen Sachen oder Rechten.

2. Lombardfähigkeit

Lombardfähigkeit ist die Verpfändbarkeit von Wertpapieren und Schuldbuchforderungen bei der Deutschen Bundesbank. Die Pfänder werden im „Verzeichnis der bei der Bundesbank beleihbaren Wertpapiere“ näher bezeichnet.
Lombardfähig sind zum Beispiel:

Pfänder der Kreditinstitute an die Deutsche Bundesbank
• rediskontfähige Handelswechsel
• Schatzwechsel des Bundes
• unverzinsliche Schatzanweisungen mit einer Restlaufzeit von maximal einem Jahr
• Schuldverschreibungen und Schuldbuchforderungen des Bundes
• festverzinsliche so genannte lombardfähige Wertpapiere und Schuldbuchforderungen des Bundes
• im Schuldbuch eingetragene Ausgleichsforderungen

3. Lombardsatz
Das ist der Zinssatz der Deutschen Bundesbank für die Gewährung von Lombardkrediten an Kreditinstitute bzw. der Kreditinstitute an den Kunden. Der Zinssatz für Lombardkredite lag bisher stets über dem Diskontsatz der zur Zeit bei
3 % liegt (Spitzenrefinanierungssatz). Er bildet im Regelfall eine Obergrenze für den Zinssatz für Tagesgeld.

4. Lombardlinie
Die Lombardlinie (Lombardkontigent) ist eine Grenze, bis zu der die Deutsche Bundesbank einem Kreditinstitut Lombardkredite gewährt.

5. Lombardverzeichnis
Ist im Bundesanzeiger und in den Mitteilungen der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Liste aller Für Lombardkredite beleihbaren Werte.
Die Aufnahme eines Wertpapiers in das Lombardverzeichnis verpflichtet jedoch nicht die Bundesbank Lombardkredite zu gewähren.

6. Lombardarten
In der Praxis des Kreditgeschäfts werden zwei Arten des Lombardkredits unterschieden:

- der Wertpapierlombard, der die Beleihung vorhandener, im Depot verwahrter Wertpapiere vorsieht.

Bankkunden nehmen Kredite unter Beleihung von Wertpapieren auf, wenn Sie kurzfristig Geld benötigen, ihre Wertpapiere jedoch nicht verkaufen wollen.

- der finanzierte Wertpapierkauf

Der als finanzierter Wertpapierkauf bezeichnete Lombardkredit wird dem Kreditnehmer zum Kauf von Wertpapieren gewährt. Die mit dem Kreditbetrag erworbenen Wertpapiere dienen gleichzeitig zur Besicherung des Kredits. Während der Laufzeit des Kredits kann der Kunde die Wertpapiere nicht veräußern. Da die Kreditinstitute die Wertpapiere nicht in voller Höhe beleihen, muss der Kreditnehmer einen bestimmten Teil der Papiere mit eigenen Mitteln beschaffen.

6.1 echter Lombardkredit
(für Kreditinstitute auf separates Kreditkonto)

Der „echte“ Lombardkredit ist nahezu mit einem normalem Darlehen zu vergleichen. Er ist ein kurzfristiger Kredit mit fester Laufzeit, festen Betrag und einem festem Zinssatz, die an de Verpfändung von Wertpapieren und/oder anderen beweglichen Sachen und Rechten gebunden ist. Die Laufzeit eines Lombardkredits beträgt in der Regel nur wenige Tage bis maximal drei Monate. Der Lombardkredit spielte in der Refinanzierung der Banken eine bedeutende Rolle, da sich die Kreditinstitute mittels dieses Instrumentes bei der Bundesbank Geld beschaffen konnten. Diese Art des Lombardkredits kommt jedoch in der Praxis des Bankgeschäfts kaum noch vor.

Vorteile für das Kreditinstitut
• schnelle Liquiditätsbeschaffung
• kurzfristige Laufzeit
• niedriger Zinssatz
• Verwendung der „brach“ liegenden Wertpapiere für Kreditausgaben an Kunden durch Kreditaufnahme

Nachteile für das Kreditinstitut
• wenn verpfändete Wertpapiere an Kurs verlieren müssen zusätzlich neue Wertpapiere verpfändet werden oder teilweise Abbau des Kredites

6.2 unechter Lombardkredit
(meist für Firmenkunden als Kontokorrentlinie)

Häufiger anzutreffen ist der „unechte“ Lombardkredit, ein durch Verpfändung von Rechten und/oder beweglichen Sachen besicherter Kontokorrentkredit. Hierbei kommt dem Wert der verpfändeten Sachen eine besondere Bedeutung zu, da die Bonität des Kreditnehmers eine wesentlich geringere Rolle bei der Einräumung eines Lombardkredits spielt. Üblicherweise werden bei den heutigen Lombardkrediten börsengängige Wertpapiere verpfändet, da bei diesen Papieren eine schnelle Verwertbarkeit gegeben und auch die Preisfindung einfach ist. Der „unechte“ Lombardkredit ist ein mittelfristiger Kredit und kann wie der „echte“ Lombardkredit prolongiert werden. Die Konditionen des „unechten“ Lombardkredites ergeben sich aus den Zinsen + die Kreditprovision, zusammen i. d. R. in gleicher Höhe wie die Kosten eines Kontokorrentkredites.

Vorteile für den Kunden
• es kann zusätzlich Kapital beschafft werden durch Kreditaufnahme der besicherten Wertpapiere

Nachteile für den Kunden
• hoher Zinssatz (fast gleiche Höhe wie Dispo)
• kurze bis mittelfristige Laufzeit
• zusätzliche Verpfändung von Wertpapieren bei Kursverluste

7. Verpfändung
7.1 Vertragliche Pfandrecht

Bestellung eines Pfandrechts an einer beweglichen Sache

- Einigung zwischen dem Eigentümer und dem Gläubiger über die Entstehung des Pfandrechts und
- grundsätzlich die Übergabe der Sache an den Pfandgläubiger
-Pfandgläubiger muss Besitzer werden (Faustpfandprinzip)

7.2. Pfandrecht in der Bankpraxis

Kreditinstitute gewähren auf der Grundlage von Pfändern Lombardkredite

Waren:
Die Sicherungsübereignung von Waren wird i. d. R. vorgezogen, da das Kreditinstitut damit eine bessere Rechtsstellung erlangt (Eigentum) und der Kreditnehmer über die Waren verfügen kann (Weiterverkauf)

Wertpapiere:
Wertpapiere eignen sich als Sicherheit besonders, wenn Sie vom KI für den Kunden bei einem Dritten verwahrt werden (Drittverwahrung) und vom KI zur Refinanzierung benutzt werden dürfen (Drittverpfändung).

Sparguthaben:
Führt das Kreditgewährende KI das Sparkonto, so ist die Verpfändung dennoch sinnvoll, da die AGB-Pfandklausel Verfügungen des Kunden zunächst nicht ausschließt. In der Praxis werden deshalb auch hier gesonderte Verträge geschlossen.

Ansprüche aus Lebensversicherungen
- Übergabe des Versicherungsscheines
- Anzeige an die Lebensversicherungsgesellschaft (evtl. ist deren Zustimmung erforderlich)
- Beleihung zum sog. Rückkaufswert

Erlöschen der Pfandhaftung mit Erlöschen des Pfandrechts:

- mit Erlöschen der zugrunde liegenden Forderung
- mit Verwertung des Pfandes
- mit Rückgabe des Pfandes durch den Pfandgläubiger
- mit Verzicht des Gläubigers auf das Pfandrecht









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Publiziert am: 2004-06-28 (71147 mal gelesen)

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