a) im Werteverzehr: Personalkosten, Betriebssteuern, Abschreibungen auf AV, Sachkosten, kalkulatorische Kosten
b) nach der Zurechenbarkeit: z.B. Einzelkosten (Formulare, Personal) und Gemeinkosten (Stromkosten)
c) nach der Abhängigkeit von der Beschäftigung: z.B. fixe Kosten (unabhängig von der Betriebsleistung), variable Kosten (sind von der Beschäftigung abhängig, fallen erst an, wenn die Leistung erbracht wird.)
Beispiel in der Schließfachabteilung: Fixkosten -> Personalkosten, Variable Kosten -> Formulare
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