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'impulse'-Interview mit Prof. Richard Pott zum neuen Umweltschadengesetz: Verbesserter Umweltschutz bedeutet für Unternehmen Klagen in Millionenhöhe
Geschrieben am 16.10.2007 - [Nächster Artikel] |
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Köln (ots) - 16. Oktober 2007 - Mit dem Inkrafttreten des neuen Umweltschadengesetzes am 14. November dieses Jahres stehen die Unternehmen vor schwer kalkulierbaren Risiken warnt Prof. Richard Pott, Leiter des Instituts für Geobotanik der Universität Hannover, in einem Interview mit dem Wirtschaftsmagazin 'impulse' (Ausgabe 11/2007, EVT 18. Oktober). "Die Schäden können schnell in die Millionenhöhe gehen", betonte Pott und verwies darauf, dass sowohl den Behörden als auch den Unternehmen in Deutschland konkrete Erfahrungswerte fehlen.
Bislang hatte die öffentliche Hand für Umweltschäden einstehen müssen, "nun aber muss der Verursacher" - gemeint sind Unternehmen und alle auf Naturflächen arbeitenden Menschen - "für solche Schäden gerade stehen". Der im neuen Umweltschadengesetz verankerte Schutz der Lebensräume, der Flora und Fauna sei ein deutlicher Schritt zu verbessertem Umweltschutz, der bereits 1992 auf dem UNO-Umweltgipfel in Rio formuliert worden sei und nun auch in Deutschland "zum materiellen Recht" werde.
Der beste Schutz vor Klagen sei für die Unternehmen immer noch, wenn sie sich bereits im Vorfeld über die ausgewiesenen Naturflächen der jeweiligen Bundesländer informieren. Im Falle von Schadenersatzforderungen empfehle es sich, "diese intensiv zu prüfen notfalls auch vor Gericht", so Prof. Pott gegenüber 'impulse'.
Originaltext: impulse, G+J WirtschaftsPresse Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8327 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8327.rss2
Pressekontakt: Für Rückfragen: Holger Externbrink, Redaktion 'impulse', Tel. 0221/4908-109, E-Mail: externbrink.holger@impulse.de
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