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Vertrauen ist gut, "Geprüfte Sicherheit" ist besser! / Europa darf das GS-Zeichen nicht abschaffen

Geschrieben am 11-10-2007

Berlin (ots) - Ein erhebliches Risiko für Verbraucher in ganz
Europa befürchtet der VdTÜV, sollte die EU-Kommission ihr Konzept zur
Weiterentwicklung des europäischen Binnenmarktes umsetzen. Der
Verband kritisiert insbesondere das geplante Verbot freiwilliger
Prüfzeichen auf Verbraucherprodukten.

Im Zuge der Überarbeitung des Rechtsrahmens zur Gestaltung des
Binnenmarktes ("Review of the New Approach") will die EU-Kommission
durchsetzen, dass künftig auf Produkten nur noch die CE-Kennzeichnung
angebracht werden darf. Sie vertritt die Ansicht, diese reiche als
Sicherheitsnachweis aus. "Dabei handelt es sich um eine grobe
Fehleinschätzung", erklärt Dr. Klaus Brüggemann, Geschäftsführendes
Präsidiumsmitglied des VDTÜV. "Die CE-Kennzeichnung ist eine bloße
Selbsterklärung des Herstellers darüber, dass er die wesentlichen
Anforderungen der Richtlinien eingehalten hat, die er ohnehin
einhalten muss." Adressaten der CE-Kennzeichnung sind nicht die
Verbraucher, sondern die Marktzugangsbehörden der EU-Mitgliedstaaten.
"Wer die CE-Kennzeichnung als Sicherheitszeichen darstellt, stellt
den Vertrauensvorschuss für Hersteller über das Bedürfnis der
Verbraucher nach geprüfter Sicherheit ", so Dr. Brüggemann, "Eine
Selbsterklärung des Herstellers kann keinen wirkungsvollen Schutz
gegen Irrtum, Fahrlässigkeit oder Missbrauch bieten."

Die Vorschläge der EU-Kommission führen dazu, dass sich die Zahl
der unsicheren Produkte auf dem europäischen Binnenmarkt drastisch
erhöhen wird. Verbraucher müssen im Schadensfall den Beweis
erbringen, dass ein Produkt nicht sicher ist. Bürokratie muss auf-
statt abgebaut werden, da die Kontrolle durch die staatliche
Marktaufsicht auszuweiten wäre. Darüber hinaus gilt die
CE-Kennzeichnung nur für die im "New Approach" zusammengefassten
Richtlinien. Dr. Brüggemann: "Warum dann künftig ein Babyschnuller,
der für Kleinkinder gefährliche Schadstoffe enthalten kann, kein
Sicherheitszeichen mehr tragen wird, der Schnuller einer
Spielzeugpuppe hingegen eine als solches propagierte
CE-Kennzeichnung, dürfte den Verbrauchern schwer vermittelbar sein."

Freiwillige Prüfzeichen leisten einen wichtigen Beitrag zum
Verbraucherschutz. So verhindert das seit 1977 eingeführte Zeichen
"Geprüfte Sicherheit" (GS), dass jährlich etwa eine Milliarde
unsicherer Produkte den Markt überschwemmen. "Der große Nutzen des
GS-Zeichens ist, dass Produkte von unabhängigen Stellen geprüft und
verbessert werden, bevor sie auf den Markt kommen und der Verbraucher
sich darauf verlassen kann, dass das betreffende Produkt von
neutralen Experten geprüft und seine Fertigung überwacht wird",
erläutert Dr. Brüggemann, "Auf den Punkt gebracht bedeutet dies: CE
steht für behauptete Sicherheit, GS steht für geprüfte Sicherheit!"

Der VdTÜV fordert daher, die hohen Sicherheitsstandards, wie sie
im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) formuliert und
Grundlage für die Vergabe des GS-Zeichens sind, zu erhalten. Das
GS-Zeichen ist eine unverzichtbare Orientierung für den Verbraucher
und genießt große Akzeptanz bei den Herstellern, die ihre
Sicherheitskompetenz durch ein neutrales Testat dokumentieren können.
Der freie Warenverkehr wird durch das GS-Zeichen nicht behindert, da
es freiwillig ist. Das GS-Zeichen wird weltweit von insgesamt 84
GS-Prüfstellen vergeben und steht jedem Hersteller, der sich den
strengen Prüfanforderungen unterwirft, grundsätzlich offen.

Originaltext: VdTÜV Verband der TÜV e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65031
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65031.rss2

Pressekontakt:
Verband der TÜV e.V.
Johannes Näumann
Pressesprecher
Friedrichstraße 136
D-10117 Berlin
T.: +49 30 760095-320
M.: +49 151-12 03 96 92
F.: +49 30 760095-321
johannes.naeumann@vdtuev.de
www.vdtuev.de


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