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TÜV Rheinland Group: Bis zu 20 Prozent aller öffentlichen Gebäude brauchen Sicherheitsüberprüfung / Technik Vorstand Dr. Oppermann bei Anhörung im Landtag Nordrhein-Westfalen

Geschrieben am 28-04-2006

Köln/Düsseldorf (ots) - Der Vorstand Technik der TÜV Rheinland
Group, Dr. Wolfram Oppermann, war heute als Experte für Bautechnik
bei der Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag. Die Vorschläge,
die die TÜV Rheinland Group macht, sind Ergebnis jahrzehntelanger
Erfahrung mit gebäudetechnischen Anlagen und Einrichtungen und
neuesten Erkenntnissen aus Untersuchungen zur Stand- und
Funktionssicherheit von Hallendächern nach dem Unglück von Bad
Reichenhall.

Danach wird deutlich: Die gesetzliche Grundlage ist gut und
ausreichend. Allerdings bedarf die Umsetzung der Gesetze viel stärker
einer Prüfung und Dokumentation.

Dr. Wolfram Oppermann: "Wir brauchen keine neuen Gesetze um
öffentliche Gebäude sicherer zu machen. Aber bislang gibt es für die
Bautechnik und die Standfestigkeit eines Gebäudes keine Prüfpflicht,
das liegt einzig im Ermessen des Betreibers. Nach unseren
Erkenntnissen sind schätzungsweise 10 bis 20 Prozent der Gebäude mit
Risiken behaftet, die eine Sicherheitsüberprüfung sinnvoll machen."

Es besteht zudem eine Rechtsunsicherheit für den Betreiber einer
Halle oder eines Bürogebäudes - egal ob öffentliche Hand oder privat
-, da es für die Umsetzung seiner Betreiberpflichten keinen Standard
zur Standsicherheit gibt. Es gibt deshalb den Bedarf, die
Standsicherheit in Gebäuden mit hohem Gefährdungspotential regelmäßig
zu checken. Dies belegen die Prüfungen der letzten Monate.

Folgende Punkte, die dem Betreiber bislang selbst überlassen sind,
sollten aus Sicht der Experten der TÜV Rheinland Group künftig
einheitlich geregelt werden:

- Ein fertig gebautes Gebäude muss mit Blick auf Statik und
Standfestigkeit dokumentiert werden.
- Der Betreiber verschafft sich mit eigenem (entsprechend
geschultem) Personal einen regelmäßigen Überblick über Zustand
und Veränderungen.
- Über jedes Gebäude ab einer gewissen Gefährdungsklasse wird ein
Bauwerksbuch erstellt, in dem Wartung, Instandhaltung,
Inspektion und Reparatur dokumentiert werden.
- Eine Klassifizierung von Gebäuden in Risikoklassen soll nach den
Kriterien
- Vulnerabilität (Bauart, Werkstoffe, Inspizierbarkeit)
- Gefährdungspotential (Anzahl, Besucher)
- Einwirkungen (Lasten, Feuchte, Temperatur) erfolgen.
- Eine generelle Prüfpflicht durch Dritte ist nicht erforderlich,
sondern sollte auf die höchsten Risikoklassen - die noch
festzulegen sind - konzentriert werden.

Der Aufwand dieser Dokumentation ist im Verhältnis zu den
allgemeinen Bewirtschaftungskosten eher gering. Denn durch ein
solches Bauwerksbuch werden Mängel früh erkannt, das wiederum senkt
die Kosten für Reparaturen und damit die Betriebskosten.

"Eine Schließungswelle von Gebäuden und Hallen ist nach unseren
bisherigen Erfahrungen nicht zu befürchten, wenn man dies umsetzen
würde. Die Sicherheitsmängel, die sofort eine Reaktion erfordern,
liegen nach unseren Erfahrungen unter 5 Prozent der Gebäude", sagte
Dr. Oppermann im Landtag.

Die schon heute vorgeschriebenen Kontrollen zur Standsicherheit
beziehen sich einzig auf die Sicherheit bei allen öffentlichen
Brücken. Außerdem überprüfen Experten der TÜV Rheinland Group mit
Hilfe modernster Mess- und Analyseverfahren, der sogenannten
Bauwerksdiagnose, Gebäude auf ihre Langzeitstabilität.
Deutschlandweit wird zurzeit an über 40 Gebäuden und Brücken ein
solch standardisiertes Langzeitmonitoring durchgeführt.

Originaltext: TÜV Rheinland Group
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=31385
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Hartmut Müller-Gerbes, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Tel.: 0221/806-2657
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