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Sicherheit durch Maklerkompetenz bei Wohnflächenberechnung

Geschrieben am 11.10.2007 - [Nächster Artikel]

München (ots) - Wohnungskäufer und Mieter sollten bei
Vertragsabschluss darauf achten, dass die angegebene Wohnungsgröße
korrekt ist. Nicht selten stimmen die im Miet- bzw. Kaufvertrag
angegebenen Quadratmeterzahlen nicht mit der Realität überein. Oft
sind Wohn- oder Nutzfläche zu groß berechnet. Wer dies nicht bemerkt,
zahlt womöglich einen überhöhten Preis. Manche Bewohner merken dies
erst nach Jahren.

"Eine fehlerhafte Wohnflächenberechnung kann schnell passieren",
weiß Robert Anzenberger, Vorstand des bundesweit tätigen
Immobiliendienstleisters PlanetHome. So wüssten manche Vermieter
nicht, dass Flächen unter Dachschrägen mit einer lichten Höhe
zwischen einem und zwei Metern nur zur Hälfte angesetzt werden
dürfen. Erst wenn die Raumhöhe mehr als zwei Meter beträgt, könne man
die Fläche zu 100 Prozent berücksichtigen. Außerdem gilt: Bei
Raumhöhen unterhalb einem Meter darf überhaupt kein Flächenansatz
erfolgen. "Auch unbeheizte Wintergärten und Hobbyräume vergrößern nur
zu 50 Prozent die Wohnfläche", fährt Anzenberger fort. "Dagegen
fließen beheizbare Wintergärten, vollständig in die Berechnung ein."

Kompliziert gestaltet sich die Flächenberechnung bei Balkonen und
Terrassen. Hier ist ein Anrechnungswert von 0 bis 50 Prozent der
Fläche zulässig, jeweils abhängig von den örtlichen Gegebenheiten.
"Ist der Balkon sehr klein oder liegt er an einer lauten Straße,
sollte der Flächenansatz eher gering ausfallen", erklärt der
PlanetHome Vorstand. Laut der jüngsten Wohnflächenverordnung, die am
1. Januar 2004 in Kraft getreten ist, wird im Regelfall der
Mittelwert angenommen, also 25 Prozent. Der frühere Richtwert von 50
Prozent für Balkone und Terrassen besteht für ältere Objekte
allerdings fort, sofern keine bauliche Veränderung eine Neuberechnung
der Fläche erforderlich macht. Für Neubauten gilt dagegen der neue
Richtwert von 25 Prozent. Anzenberger verweist in diesem Zusammenhang
auf eine wichtige Neuerung: "Will der Vermieter einen höheren
Flächenansatz geltend machen, muss er dies laut Wohnflächenverordnung
ausdrücklich begründen können."

Viele Eigentümer sind mit solchen Feinheiten nicht vertraut. Da
sich andererseits auch nur wenige Käufer und Mieter in diesen Dingen
auskennen, bleiben fehlerhaft ermittelte Flächenwerte meist jahrelang
unerkannt. Oft werden Abweichungen erst bei einem Eigentümer- oder
Mieterwechsel offenbar, und zwar zumeist dann, wenn das Objekt über
einen Makler vermittelt wird. Erfahrene Vermittler haben aufgrund
ihrer täglichen Arbeit ein Gespür für zu groß oder zu klein geratene
Flächenverhältnisse. Sie erkundigen sich beim Eigentümer, mit welchem
Ansatz die Raumgröße ermittelt wurde und prüfen gegebenenfalls selbst
nach. Schließlich sollen den künftigen Eigentümern beziehungsweise
Bewohnern keine falschen Tatsachen vorgespielt werden.

Bei zu groß geratenen Wohnflächen entstehen nicht nur überhöhte
Kauf- oder Mietkosten. Oft berechnen sich auch die Nebenkosten nach
der Wohnfläche, was zu einer ungerechtfertigten Mehrbelastung führen
kann. Um im Verhältnis nicht zu viel zu zahlen, lohnt die korrekte
Flächenermittlung. Eigentümer, die sich unsicher sind, welche Räume
in welchem Verhältnis in den Flächenansatz einfließen dürfen, sollten
für den Vertrieb sicherheitshalber einen Makler zu Rate ziehen
während Kaufinteressenten ihrerseits nur auf Angebote seriöser Makler
zurückgreifen sollten.

Über PlanetHome
Die PlanetHome AG hat sich als einer der führenden
Immobiliendienstleister mit den Kernbereichen Vermittlung und
Finanzierung von Wohnimmobilien etabliert und beschäftigt derzeit 350
Mitarbeiter. Im Bereich Immobilienfinanzierung gehört PlanetHome mit
einem Finanzierungsvolumen von rund 2 Mrd. Euro p.a. zu den drei
größten Vermittlern von privaten Baufinanzierungen in Deutschland.
Neben der TÜV-geprüften Finanzierungsplattform bietet PlanetHome
seinen Partnern professionelles Produktmanagement sowie
Multichannel-Vertriebsunterstützung. PlanetHome betreut mehr als
1.500 Filialen und ist Marktführer in der partnerbasierten
Baufinanzierung. In der Immobilienvermittlung gehört PlanetHome mit
über 60 Büros zu den führenden Immobilienvermittlern Deutschlands.
Das Unternehmen steht für die Kombination aus kompetenter Beratung
und modernster Technologie. Pro Jahr vermittelt PlanetHome rund 2.000
Immobilien.

Originaltext: PlanetHome AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/32319
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_32319.rss2

Pressekontakt:
PlanetHome AG
Anke-Lisa Zwanzig
Team-Leitung Marketing und Presse
Münchner Straße 14
85774 München / Unterföhring
Telefon: +49 (0) 89 767 74 321
Fax: +49 (0) 89 767 74 399
anke-lisa.zwanzig@planethome.com

Nadin Sturm
Pressereferentin
Telefon: +49 89 767 74 319
nadin.sturm@planethome.com
 
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