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Flensburg bestraft Alle / Aktuelle Rechtssprechung: Auch Radler und Fußgänger können Punkte sammeln

Geschrieben am 26-09-2007

Hamburg (ots) -

- Querverweis: Bild ist unter
http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs abrufbar -

Oktoberfestzeit in München: Auch in diesem Jahr werden auf der
Münchner Theresienwiese wieder geschätzte 6 Millionen Besucher
mindestens genauso viele Liter Bier trinken. Entsprechend streng
wacht die örtliche Polizei darüber, dass bayerische Trink- und
Fahrfreude strikt getrennt bleiben. Bilanz des letztjährigen
Oktoberfestes: Knapp 29.000 Verkehrskontrollen und über 300
sichergestellte Führerscheine.

Aber auch wer das Auto zuhause lässt und stattdessen mit dem
Fahrrad oder zu Fuß eines der unzähligen Herbstfeste in Deutschland
besucht, riskiert Geldstrafen, oder schlimmstenfalls einen
Führerscheinentzug, wenn er stark alkoholisiert am Straßenverkehr
teilnimmt. Darauf weist Anja-Mareen Knoop, Rechtsexpertin des
Hamburger Rechtsschutzversicherers Advocard hin. "Wer unter starkem
Einfluss von Rauschmitteln am Straßenverkehr teilnimmt, egal ob als
Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, gefährdet zwangsläufig sich
und andere. Ein Richter kann dies zum Anlass nehmen, die
grundsätzliche charakterliche Eignung dieser Person zum Führen eines
Fahrzeugs zu überprüfen."

In der Praxis heißt das, dass bei Fahrradfahrern ab 1,6 Promille
Blutalkoholgehalt oft eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung
(MPU, besser bekannt als "Idiotentest") angeordnet wird. Verweigert
die Person den Test oder fällt die Untersuchung negativ aus, wird der
Führerschein eingezogen.

Sogar für Fußgänger kann die MPU angeordnet werden, wenn sie im
öffentlichen Straßenverkehr so massiv auffallen, dass z.B. der
Verdacht auf Volltrunkenheit besteht. Der Gesetzgeber behält sich
damit das Recht vor, vorbeugend einzugreifen anstatt zu warten, bis
die betreffende Person in betrunkenem Zustand als Autofahrer einen
folgenschweren Unfall verursacht.

Wer mit illegalen Drogen erwischt wird, egal ob im öffentlichen
Straßenverkehr oder nicht, darf sich ebenfalls nicht wundern, wenn er
Post von der Führerscheinbehörde bekommt. Bei
Betäubungsmitteldelikten lässt die höfliche Aufforderung zur Vorlage
des MPU-Gutachtens meist nicht lange auf sich warten.

Verursacht ein betrunkener Radfahrer oder Fußgänger gar einen
Unfall, können die Folgen noch dramatischer sein: Je nach Schwere der
Schäden bzw. Blutalkoholgehalt beim Verursacher muss er mit
Regressforderungen seiner Versicherung, Führerscheinentzug und in
schwerwiegenden Fällen sogar mit einer Anklage wegen gefährlichen
Eingriffs in den Straßenverkehr rechnen.

Anja Mareen Knoop rät daher nicht nur den Münchner Wies'n-Fans,
nach ausgiebigen Feiern auch das Fahrrad stehen zu lassen und auf
öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi umzusatteln: "Die Polizei
zieht betrunkene Fahrradfahrer nicht zum Spaß aus dem Verkehr. Schon
bei 0,5 Promille ist die Verkehrstauglichkeit merklich eingeschränkt,
das Unfallrisiko gleichzeitig um ein Mehrfaches erhöht. Gerade auf
dem Fahrrad kann das fatale Folgen haben."

Originaltext: Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/19772
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_19772.rss2

Pressekontakt:
Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Adelhelm
Heidenkampsweg 81
20097 Hamburg
Tel.: +49 40/2373 1279
E-Mail: sonja.adelhelm@advocard.de

Serviceplan Brand PR
Bernhard Fuchs
Haus der Kommunikation
80250 München
Tel.: +49 89/2050 4158
E-Mail: b.fuchs@brandpr.de


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