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euro adhoc: Rheinische Textilfabriken AG / Sonstiges / RHEINISCHE TEXTILFABRIKEN AG

Geschrieben am 24-09-2007


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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Verträge

25.09.2007

RHEINISCHE TEXTILFABRIKEN AKTIENGESELLSCHAFT
Wuppertal

Ad-hoc-Mitteilung
nach § 15 WpHG

Zwischen der Rheinische Textilfabriken Aktiengesellschaft und der
Frowein & Co. GmbH als herrschendes Unternehmen besteht ein
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10. Juli 1962, der mit
Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2007 einvernehmlich aufgehoben
wurde. Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft werden einer am 2.
November 2007 stattfindenden gesonderten Versammlung der
außenstehenden Aktionäre vorschlagen, der Aufhebung des
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages gemäß § 296 Abs. 2 AktG
zuzustimmen.

Wuppertal, den 25. September 2007

Der Vorstand.


Ende der Mitteilung euro adhoc 24.09.2007 17:34:21
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ots Originaltext: Rheinische Textilfabriken AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:
Yvonne Bratz
Tel.: +49 (0)202 37310
E-Mail: info@rtf-ag.com

Branche: Textil/Bekleidung
ISIN: DE0007034001
WKN: 703400
Börsen: Börse Düsseldorf / Amtlicher Markt


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