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IAA: Mobile Kontrollgruppe des Zolls im Einsatz gegen Produktpiraten

Geschrieben am 23-09-2007

München (ots) -

- Querverweis: Bild wird über obs versandt und ist unter
http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs abrufbar -

So hatte sich ein chinesischer Aussteller seinen Start auf der
Frankfurter IAA nicht vorgestellt: Bereits am zweiten Pressetag, also
noch vor den Fachbesucher- und Publikumstagen, räumte eine Gruppe von
uniformierten Zollbeamten in Begleitung zweier Patentanwälte den
frisch aufgebauten Messestand. Es wurden Plagiate von
Scheibenwischern und Verpackungen sichergestellt, die allem Anschein
nach Patente eines französischen Automobilzulieferers verletzen.

Bei dieser vielbeäugten Aktion kam auf der IAA erstmals eine
mobile Gruppe des Zolls mit besonderen Befugnissen zum Einsatz, die
eigens zur Kontrolle von Ausstellern aus sogenannten Drittländern
angefordert worden war. Es mag verwundern, dass trotz des derzeitigen
Wirbels um Marktschädigung durch illegale Nachahmungen aus Fernost
nur ein einziges Unternehmen seine Rechte auf der IAA durchsetzen
ließ. Die Patentanwälte Jürgen Strass und Bernhard Fuchs der Münchner
Kanzlei Prinz & Partner, die die Beschlagnahme für ihren Auftraggeber
vorbereitet und erfolgreich durchgeführt hatten, verweisen darauf,
dass bei den Patentinhabern die speziell für Messen eingeführten
neuen Möglichkeiten zur Beweismittelsicherung im Rahmen eines
Strafverfahrens noch weitgehend unbekannt seien. "Daran, dass es auf
der IAA keine weiteren Fälschungen gibt, liegt es jedenfalls nicht",
ergänzt eine Zollbeamtin.

Da im Gegensatz zu eindeutig erkennbaren Imitaten bekannter
Markenprodukte die Verletzung von technischen Schutzrechten (Patente
und Gebrauchsmuster) nicht ohne einschlägige Fachkenntnis zu
beurteilen ist, ist der Zoll verstärkt auf die Mithilfe der
geschädigten Unternehmen und deren Patentanwälte angewiesen. Auf
konkrete Hinweise der Schutzrechtsinhaber inspiziert die mobile
Kontrollgruppe des Zolls die Stände verdächtiger Aussteller. Nach
Versicherung durch die sach- und rechtskundigen Anwälte vor Ort
werden die schutzrechtsverletzenden Waren kurzerhand beschlagnahmt.
Gegen die Verantwortlichen wird ein Strafverfahren eingeleitet.

Die Patentanwälte von Prinz & Partner lobten die vom zuständigen
Hauptzollamt Darmstadt in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft
Frankfurt erarbeitete vereinfachte Verfahrensordnung, die zollintern
als "Darmstädter Modell" bezeichnet wird: "Neben den bekannten
zivilrechtlichen Verfahren steht den Unternehmen auf Messen nun ein
unkompliziertes, sehr effektives Instrument gegen Anbieter von
Plagiaten zur Verfügung."

Obwohl die Verantwortlichen des auf der IAA überführten
Ausstellers in China wohl keine ernsthafte Strafverfolgung durch die
deutsche Staatsanwaltschaft fürchten müssen, ist die Messe für sie
gelaufen: Sämtliche sichergestellten Waren und zugehörige
Katalogseiten werden vernichtet.

Originaltext: PRINZ & PARTNER GbR
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/68194
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_68194.rss2

Pressekontakt:
Jürgen Strass
PRINZ & PARTNER GbR
Patentanwälte - European Patent and Trademark Attorneys
Rundfunkplatz 2
80335 München
Tel.: +49 89 599887-0
Fax: +49 89 599887-211
www.prinz.eu
E-Mail: J.Strass@prinz.eu


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