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VSK Vermieterschutzkartei Deutschland lobt den Bundesgerichtshof zum aktuellen Urteil zur Modernisierungsmitteilung

Geschrieben am 21-09-2007

Leonberg (ots) - Mit dem aktuellen Urteil vom 19.9.2007 (AZ VIII
ZR 6/07) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine verspätete
Mitteilung zu Moderniesierungsmaßnahmen nicht den Ausschluss des
Rechts des Vermieters zur Folge hat, die Miete nach einer
Modernisierung gem. §§ 559 ff. BGB zu erhöhen. Die
Vermieterschutzkartei Deutschland sieht hierin eine Stärkung der
Vermieter, indem der Vermieter eben nicht auf den Kosten einer von
ihm durchgeführten Modernisierungsmaßnahme und deren Umlage auf die
Mieter im Rahmen des § 559 BGB zu verzichten hat."Ein Urteil, dass
letztlich auch den Mietern zugute kommt, da Modernisierungen die
Immobiliensubstanz wertig halten und für Mieter ebenso attraktiv
erscheinen lassen und die Wohnqualität steigern ..." so Aleksander
Rasic, Mitglied der Unternehmensleitung der Vermieterschutzkartei
Deutschland. Mehr unter www.vermieterschutzkartei.de

Originaltext: VSK Vermieterschutzkartei Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/56767
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_56767.rss2

Pressekontakt:
VSK Vermieterschutzkartei Deutschland GmbH & Co.KG
-Unternehmenskommunikation-
Steinbeisstraße 2
71229 Leonberg


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