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Das Post-Monopol fällt zum Jahreswechsel - zentrale Rechtsfragen sind noch offen

Geschrieben am 20.09.2007 - [Nächster Artikel]

Frankfurt am Main (ots) -

- Querverweis: Weiterführende Informationen und ein
Anmeldeformular für das Praxisseminar liegt in der digitalen
Pressemappe zum Download vor und ist unter
http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -

Das Ende des Post-Monopols rückt unaufhaltsam näher. Nachdem der
Postmarkt in Deutschland sukzessive für den Wettbewerb geöffnet
wurde, steht nun zum 1. Januar 2008 die vollständige
Marktliberalisierung an. Dann wird auch der lukrative Markt für
Standardbriefe in den Wettbewerb entlassen. Dieser letzte Schritt ist
dabei der eigentliche Höhepunkt der Liberalisierung. Denn immer noch
umfasst der Monopolbereich ein geschätztes Volumen von ca. 80 Prozent
der Briefsendungen. Nicht zuletzt deshalb werden die vollständige
Öffnung des Postmarktes und die sich daraus ergebenden Chancen für
Unternehmer und Verbraucher bereits mit der Liberalisierung des
Telefonmarktes verglichen. Ein Prozess, der vielschichtige und zum
Teil noch nicht abschließend geklärte Rechtsfragen aufwirft, worauf
Dr. Michael Stulz-Herrnstadt, Anwalt im Hamburger Büro der Sozietät
Lovells hinweist. Der Lovells-Postrechtsexperte weiter:

"Kurz vor der finalen Liberalisierung des deutschen Postmarktes
sind zentrale Rechtsfragen noch nicht abschließend geklärt. Das zeigt
die aktuelle Debatte um die Umsatzsteuerproblematik oder der Streit
um die Benutzung des werbewirksamen Begriffs Post. Hinzukommen all
die regulatorischen Aspekte, die natürlich erst mit dem Fall des
Monopols entstehen können. Die genaue Kenntnis der rechtlichen
Rahmenbedingungen ist daher unabdingbare Voraussetzung
unternehmerischer Entscheidungen."

Lovells sieht schon seit einiger Zeit einen steigenden
Beratungsbedarf im Postrecht. Dies gilt auch für arbeitsrechtliche
Aspekte. Schon am 11. September 2007 haben die Gewerkschaft ver.di
und der Arbeitgeberverband Postdienste e.V. den umstrittenen
"Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne in der Branche
Postdienste" vereinbart. Sie schaffen damit eine wesentliche
Voraussetzung für flächendeckende und verbindliche Mindestlöhne im
Bereich der Briefbeförderung bis 1000g. Auch die Bundesregierung hat
sich - allen Warnrufen zum Trotz - mit Kabinettsbeschluss vom 19.
September 2007 zur notwendigen Ausweitung des Entsendegesetzes
bekannt. Matthes Schröder, Arbeitsrechtler im Hamburger Büro der
Sozietät, sagt zum Thema Mindestlöhne:

"Sollte der Bundesminister für Arbeit und Soziales die bundesweite
Verbindlichkeit des Tarifvertrages anordnen, so ist ein solcher
Schulterschluss von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Politik
keineswegs vollkommen neu - man denke nur an die Mindestlöhne in der
Baubranche. Zweifel sind allerdings erlaubt, ob für den Postbereich
ausschließlich die Verhinderung von 'Wettbewerbsverzerrungen' und
'sozialen Verwerfungen' - so die Präambel des Tarifvertrags - im
Mittelpunkt der Erwägungen dieser Allianz stehen. Vielleicht ist es
einfach die Fortsetzung des Briefmonopols mit arbeitsrechtlichen
Mitteln?"

Um einen Überblick über Chancen und Risken der Postliberalisierung
zu geben und Lösungsansätze vorzustellen, veranstaltet Lovells am 10.
Oktober 2007 gemeinsam mit der renommierten Medien-Fachzeitschrift
"kress Report" ein Seminar mit dem Titel: "Freiheit für den Postmarkt
ab 2008 - Wirtschaftliche und rechtliche Aspekte des Wegfalls des
Postmonopols", zudem zahlreiche Experten geladen sind.

Weitere Informationen zu dem Seminar finden Sie unter:

http://www.kress.de/cont/praxisseminar.php

Über Lovells

Lovells LLP ist mit mehr als 3000 Mitarbeitern verteilt auf 26
Büros in Asien, Europa und den Vereinigten Staaten eine der führenden
internationalen Anwalts-Sozietäten. Über 1.600 Rechtsanwälte bieten
Unternehmen, Finanzinstituten und der öffentlichen Hand weltweit in
den wichtigsten Wirtschafts- und Finanzzentren Rechtsberatung auf
höchstem Niveau. Wir beraten regelmäßig bei komplexen und
internationalen Transaktionen sowie bei einigen der bedeutendsten
handelsrechtlichen Streitfragen.Lovells ist eine internationale
Rechtspraxis und umfasst Lovells LLP und ihre zugehörigen Büros.
Lovells LLP ist als Limited Liability Partnership unter OC 323639 in
England und Wales registriert. Registersitz: Atlantic House, Holborn
Viaduct, London EC1A 2FG.

Originaltext: Lovells
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55934
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55934.rss2

Weitere Informationen:

Dr. Christian Seidenabel
PR Manager Germany

Lovells LLP
Untermainanlage 1
60329 Frankfurt am Main

Tel: +49 (0) 69 962 36-0
Direct: +49 (0) 69 962 36-636
Mobile: +49 (0) 175 93 19 283
Fax: +49 (0) 69 962 36-100
Email: christian.seidenabel@lovells.com

 
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