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VPRT zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes / VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Bundesverfassungsgericht bestätigt Gestaltungsauftrag der Länder"

Geschrieben am 11-09-2007

Berlin/Karlsruhe (ots) - Der Präsident des Verbandes Privater
Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT), Jürgen Doetz, zu der heutigen
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur
Rundfunkgebührenfestsetzung: "Das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts unterstreicht die Notwendigkeit der
Auftragsdefiniton des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen
Zeitalter. Vor diesem Hintergrund begrüßt der VPRT, dass die
Karlsruher Richter den Gestaltungsauftrag der Länder und der
Länderparlamente ausdrücklich bestätigt haben."

Hierzu hebt das BVerfG hervor, dass die Länder
verfassungsrechtlich keineswegs gehindert sind, für medienpolitische
Strukturreformen einzutreten und ihre gesetzlichen oder sonstige
Umsetzungen vorzunehmen.

"Erst wenn die Länder den Grundversorgungsauftrag für ARD und ZDF
als klaren Rahmen vorgeben, kann eine Gebührenfestsetzung in
geordneten Bahnen verlaufen", so Doetz.

Gerade mit Blick auf die Vorgaben aus Brüssel müssen die Länder
deutlich bei der Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags in die
Pflicht genommen werden. "Es muss verhindert werden, dass Karlsruhe
als Freibrief für eine ungehinderte digitale Expansion zu Lasten des
Gebührenzahlers missverstanden wird", so Doetz.

Was das Gebührenverfahren betrifft, handelt es sich nach
Auffassung des VPRT um eine Bestätigung des 94iger Gebührenurteils
aus aktuellem Anlass und einer Konkretisierung der
Begründungspflichten der Länder, wobei die Kritik an der
Abweichungsbegründung aus Sicht der meisten Prozessbeobachter nicht
unerwartet war.

Originaltext: Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6895
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Pressekontakt:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de


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